Düsseldorf. Häftlinge und Justizmitarbeiter hatten bei der Geburtstagsfeier des Landgerichtspräsidenten geholfen – der Bund der Steuerzahler kreidet das an.

Bernd Scheiff, Präsident des Düsseldorfer Landgerichts muss derzeit viel Kritik über sich ergehen lassen: Am 29. Februar hatte er seinen 60. Geburtstag mit rund 300 Personen gefeiert. Dagegen scheint erstmal nichts einzuwenden zu sein. Allerdings fand die Party in den Räumlichkeiten des Landgerichts statt. Während ihrer Dienstzeit halfen dort Bedienstete beim Auf- und Abbau der Party, die dem Vernehmen nach bis morgens um 3 Uhr lief. Auch Häftlinge des offenen Vollzugs der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen, die der Verwaltung des Gerichts zugeteilt sind, halfen bei den Feierlichkeiten. Laut dem Landgericht soll es sich bei dem Geburtstag um eine dienstliche Feier gehandelt haben. Doch der Bund der Steuerzahler bezweifelt das: „Was hat denn ein Geburtstag mit einer dienstlichen Feier zu tun?“, so Markus Berkenkopf vom Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) zu der NRZ.

Personal hatte freiwillig gearbeitet

Kritik gibt es vor allem an den Personalkosten, die wegen der Geburstagsfeier entstanden sein könnten: „Ein Gericht hat hohe Sicherheitsauflagen und das Personal war bis morgens im Einsatz. Die Personalkosten dürften dementsprechend hoch sein. Wir würden uns da generell mehr Transparenz vom Gericht erwünschen“, so Berkenkopf. Doch laut Landgericht hätten die Mitarbeiter freiwillig mitgeholfen: „Soweit eine Betreuung des Hauses über die regulären Dienstzeiten hinaus durch Mitarbeiter des Hauses geleistet wurde, wie etwa durch die Leitung der Wachtmeisterei, erfolgte dies auf freiwilliger Basis im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit“, sagt Miriam Reinartz, Richterin am Landesgericht. Da die Arbeiten im Rahmen der regulären Dienstgeschäfte erbracht worden seien, sei eine gesonderte Entlohnung nicht gewährt worden, heißt es vom Gericht.

Familie war bei der Dienstfeier auch eingeladen

Lief also alles im geregelten Rahmen, da es sich bei dem Geburtstag um ein „reguläres Dienstgeschäft“ handelte? Laut Berkenkopf hätte sich die Feier dann jedoch nur im direkten Arbeitsumfeld des Gerichtspräsidenten bewegen dürfen. Und tatsächlich hatte Scheiff „die gesamte Belegschaft des Hauses, Vertreter des Landgerichtsbezirks, der vorgesetzten Behörden sowie kommunaler Behörden und der Anwaltschaft eingeladen“, heißt es vom Gericht. Darüber hinaus standen aber auch Vertreter der lokalen Presse sowie gesellschaftlicher Vereinigungen auf der Gästeliste. Und: „Weiterhin haben Mitglieder der Familie des Präsidenten an der Veranstaltung teilgenommen“, so Richterin Reinartz.

Laut BdSt sei eine Feier mit der Familie aber steuerrechtlich problematisch, da es sich dann nicht mehr um eine rein dienstliche Angelegenheit handele. „Wenn eine Feier dazu genutzt wird, um sein Netzwerk zu erweitern oder das Betriebsklima zu pflegen, dann spielt das steuerrechtlich eine andere Rolle, als wenn ich mit der Familie feiere“, heißt es vom BdSt.

Dumm und unsensibel – ein Kommentar von Götz Middeldorf

Das geht gar nicht: Da feiert ein Gerichtspräsident seinen Geburtstag als „dienstliche Veranstaltung“. Justiz-Mitarbeiter müssen dafür arbeiten – die haben bei der angespannten Personallage bei der NRW-Justiz anscheinend nichts besseres zu tun. Und sogar Häftlinge werden für die Feier des obersten Richters eingespannt.

Der treue und ehrliche Steuerzahler, der bei seinem Finanzamt Mühe hat, Kosten für seine Steuererklärung geltend zu machen, kann nur verwundert mit dem Kopf schüttelnd.

Es ist ärgerlich, wie leichtfertig Steuergeld auf den Kopf gehauen wird, während unsereins Monat für Monat ehrlich Geld ans Finanzamt abführt. Ich möchte, dass die von mir gezahlten Steuern für Schulen, Frauenhäuser und die vielen anderen wichtigen Angelegenheiten des Staates ausgegeben werden. Aber bitte nicht für derartige unnütze Veranstaltung. Das ist dumm und unsensibel.