Düsseldorf. . „Sonderstatus für Spät-Landungen nicht neu vergeben“, fordert „Kaarster gegen Fluglärm“. Anderen Airlines soll das Privileg gestrichen werden.

Mit der Pleite der Fluggesellschaft Germania erlischt auch das vom Verkehrsministerium NRW der Gesellschaft erteilte Privileg, am Düsseldorfer Flughafen bis Mitternacht landen zu dürfen.

Auch Sondergenehmigung von Azur Air wurde nicht neu vergeben

„Nach Azur Air, die Ende September des vergangenen Jahres ihren Betrieb einstellte, ist damit die zweite von acht Fluggesellschaft pleite gegangen, der das Ministerium diesen Sonderstatus eingeräumt hat“, sagte am Donnerstag Werner Kindsmüller, Vorsitzender des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“.

Nach den geltenden Nachtflugbestimmungen von 2007 muss eine Airline über einen Wartungsstützpunkt in Düsseldorf verfügen, wenn sie auch nach 23 Uhr bis Mitternacht landen will. „Es ist gut, dass NRW-Verkehrsminister Wüst bis heute den durch Azur Air frei gewordenen Platz nicht neu vergeben hat“, sagte Kindsmüller. „Er sollte dies auch im Falle von Germania nicht tun.“ Denn das „Mitternachtprivileg“ sei in den vergangenen Jahren von den Fluggesellschaften mit Sonderstatus schamlos ausgenutzt worden.

Vergangenes Jahr gab es 527 Landungen zwischen 23.30 und 6 Uhr

„Diese Regelung trug maßgeblich dazu bei, dass es in den Nachtstunden zu so vielen Landungen nach 23 Uhr kam, wie noch nie. Die Fluggesellschaften mit dem ‚Mitternachtsprivileg‘ waren im vergangenen Jahr für 527 Landungen zwischen 23.30 Uhr und 6.00 Uhr verantwortlich“, so Werner Kindsmüller. Er erneuerte die Forderung des Vereins, auch den verbliebenen sechs Fluggesellschaften das „Mitternachtsprivileg“ zu entziehen, weil das Verhalten der Airlines in der Vergangenheit mit dem Schutz der Nachtruhe der Anwohner nicht vereinbar sei.