Düsseldorf/Dinslaken. . Dem verurteilten IS-Terroristen Nils D. bleibt ein weiteres Verfahren erspart. Das Oberlandesgericht hat eine Mordanklage gegen ihn abgelehnt.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine Anklage wegen dreifachen Mordes gegen einen bereits verurteilten IS-Terroristen aus Dinslaken abgelehnt. Die Anklage der Bundesanwaltschaft verstoße gegen das Verbot, jemanden für die gleiche Tat zwei Mal zu bestrafen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Nils D. war wegen seiner Zeit bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien bereits im März 2016 als Terrorist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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Später war er von neuen Zeugen schwer belastet worden: Der deutsche Konvertit habe nicht nur ein IS-Gefängnis bewacht, wie er eingeräumt hatte, sondern habe darin drei Gefangene zu Tode gefoltert. Daraufhin brachte die Bundesanwaltschaft ein weiteres Verfahren wegen Mordes und Kriegsverbrechen gegen Nils D. in Gang. Gegen den Beschluss des Senats kann noch Beschwerde eingelegt werden. (dpa)