Düsseldorf. . Die Staatsanwalt stellt das Verfahren nach einer Anzeige von Dirk Elbers ein. Das ist ein Freibrief erster Klasse fürs Düsseldorfer Presseamt.
Schlappe für den früheren Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU): Die Staatsanwaltschaft hat das nach einer Strafanzeige von Elbers eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Amtes für Presse- und Kommunikation der Stadt Düsseldorf eingestellt. Vor allem die frühere Leiterin des Presseamtes stand im Fokus der Ermittlungen – und erhielt einen Freibrief erster Klasse.
Elbers hatte die Weitergabe von Informationen an Pressevertreter vermutet zur Rechtmäßigkeit seiner „Sofortrente“ einschließlich der Aufforderung an ihn zur Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse zur Prüfung einer etwaigen Rückforderung von Pensionszahlungen aufgrund eigener Einkünfte.
Als Immobilienmakler selbstständig
Hintergrund: Elbers bezieht seit seinem Amtsaustritt 2014 ein Ruhegeld in Höhe von 4100 Euro, obwohl er sich als Immobilienmakler selbstständig gemacht hatte. Daher ist Elbers rechtlich verpflichtet, seine Einkünfte als Makler offen zu legen, damit die Pensionszahlungen mit diesen Einnahmen verrechnet werden können. Die Presse hatte darüber berichtet, dass Elbers dies nicht getan hat. Laut Elbers kamen diese Informationen an die Presse von der Stadt, die damit gegen den Datenschutz verstoßen habe.
„Nach Aufklärung des zur Anzeige gebrachten Sachverhalts hat sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der Verdacht strafbaren Verhaltens durch städtische Bedienstete nicht bestätigt“, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf NRZ-Anfrage mit. „Es konnte nicht festgestellt werden, dass Mitarbeiter des Amtes für Kommunikation der Stadt Düsseldorf überhaupt im Vorfeld der entsprechenden Presseberichterstattung im Januar 2018 mit Vertretern der Presse über die Angelegenheit gesprochen haben.“ Als Beschuldigte oder Zeugen gehörte Funktionsträger haben einen solchen Kontakt bestritten. Eine Aufklärung des Sachverhaltes über die Journalisten war der Staatsanwaltschaft nicht möglich, da sie ein Zeugnisverweigerungsrecht als Ausdruck der grundgesetzlichen Garantie der Pressefreiheit haben (Informantenschutz).
„Durchgreifende Bedenken“
Für die Staatsanwaltschaft haben sich im Zuge der Ermittlungen „auch durchgreifende Bedenken am Vorliegen einer objektiv überhaupt strafrechtlich relevanten Veröffentlichung ergeben“. Denn: Elbers hatte bereits in einem Interview im August 2015 selbst angegeben, so viel zu arbeiten, dass er hoffe, die ihm gezahlte Pension am Jahresende zurückzahlen zu können. „Da er dabei auch erwähnte, seine Privateinkünfte mit seiner Pension verrechnen zu müssen, war die Thematik der Öffentlichkeit bereits seit geraumer Zeit bekannt“, so die Staatsanwaltschaft. Die Presseinformation aus dem Jahr 2018, er sei um die Erteilung von Auskünften über seine Einkommensverhältnisse gebeten worden, war daher weder ein Geheimnis im Sinne der relevanten Strafvorschriften noch bestand aufgrund seiner eigenen öffentlichen Erklärungen ein Geheimhaltungswille des ehemaligen Oberbürgermeisters.
Gegen die Einstellung der Ermittlungen aufgrund der Strafanzeige war Beschwerde zulässig. Aber, so die Staatsanwaltschaft: „Eine weitere Eingabe des Herrn Elbers erfolgte indes nicht.“