Düsseldorf/Essen. . Mit Vogelspinnen im Gepäck ist ein Mann aus Essen am Flughafen Düsseldorf gestoppt worden. Zoll leitete Verfahren ein: wegen Steuerhinterziehung.

Sie waren in gut zwei Dutzend Plastikschachteln verpackt: 22 Vogelspinnen hat ein Mann aus Essen von einer Reise nach Südamerika mitgebracht. Am Flughafen Düsseldorf entdeckte dann der Zoll die Tiere.

In solchen Plastikboxen waren die Vogelspinnen verpackt. Nun prüft das Veterinäramt, ob die Tiere artgerecht transportiert wurden.
In solchen Plastikboxen waren die Vogelspinnen verpackt. Nun prüft das Veterinäramt, ob die Tiere artgerecht transportiert wurden. © Hauptzollamt Düsseldorf

Eine Nachlässigkeit des 48-Jährigen aus Essen bei der Einreise brachte den Zoll bei dem Fund ins Spiel. Der Reisekoffer war nicht vom Gepäckband abgeholt worden und wurde deshalb von Flughafenmitarbeitern, wie üblich in diesen Fällen, dem Zoll vorgelegt.

Reisender wollte Kofferinhalt dem Zoll vertuschen

"Bei der Röntgenkontrolle des Koffers entdeckten die Zöllner mehrere gleichaussehende Gegenstände, die aufgrund der Umrisse als Spinnen erkennbar waren", berichtete am Dienstag Michael Walk, Sprecher des Hauptzollamts Düsseldorf. Kurz darauf habe sich der Besitzer des Koffers beim Zoll gemeldet und laut Zoll versucht zu vertuschen, was in dem Koffer steckt: "Er sagte, es seien 'persönliche Gegenstände' darin", sagte Walk. Zöllner öffneten dann den Koffer und entdeckten die vielbeinige Fracht; die Spinnen waren in den Plastikboxen regelrecht eingepfercht.

Aus Paraguay hatte der Essener die Vogelspinnen mitgebracht. Dem Zoll habe er mitgeteilt, dass er Spinnenzüchter sei und die Spinnen in seinem Gepäck "zum Teil trächtig seien", sagte Walk.

Ein Einfuhr von Vogelspinnen ist nicht verboten

Verboten ist die Einfuhr von Vogelspinnen nicht, hieß es beim Zoll: "Die Tiere stehen nicht unter Artenschutz", erklärte Walk. Allerdings müssen sie dem Zoll bei einer Einfuhr gemeldet werden - "und man braucht ein Gesundheitszeugnis für die Tiere", sagte Walk.

Gegen den Essener wurde deshalb vorerst nur ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. "Wir vermuten, dass der Beschuldigte mit den Spinnen ein Gewerbe betreibt", erklärte Walk auf Nachfrage. Der Wert der Vogelspinnen sei noch zu ermitteln, hieß es.

Die zum Teil Handtellergroßen Spinnen wurden dem Veterinäramt der Stadt Düsseldorf übergeben. Dort werde überprüft, inwieweit sie artgerecht transportiert worden waren und ob sie gesund sind. Ob der Essener die Vogelspinnen zurück erhält, ist laut Zoll nicht gesagt: "Das hängt nun vom Veterinäramt ab".