Düsseldorf. . Die Düsseldorfer Frauen-Union kritisiert das Fasten von muslimischen Schülern. Auch das Islamisches Zentrum rät vom Essens-Verzicht ab.
Seit Mittwoch und noch bis Mitte Juni läuft der Ramadan, der Fastenmonat der Muslime. Von der Morgen-Dämmerung bis zum Sonnenuntergang sind auch die Düsseldorfer Gläubigen aufgerufen, insbesondere auf Essen und Trinken zu verzichten. Sollten schulpflichtige Kinder und Jugendliche während des Ramadan fasten? In den vergangenen Tagen gab es immer wieder Bericht, wonach muslimische Kinder und Jugendliche wegen ihrer Teilnahme am Fasten Probleme in der Schulen haben, teilweise zusammenbrechen.
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„Durch das Fasten leiden Konzentrations- und Leistungsfähigkeit“
„Auch wenn der Koran es gar nicht vorschreibt, dass Kinder fasten, wird die Zahl derer, die dies trotzdem tun, immer größer“, sagt dann auch Sylvia Pantel, CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Frauen-Union in Düsseldorf. Sie wendet sich ausdrücklich gegen ein verpflichtendes Fastengebot für Kinder und Jugendliche: „Durch das Fasten leidet nicht nur die Gesundheit der heranwachsenden Kinder und Jugendlichen sondern auch deren Konzentrations- und Leistungsfähigkeit.“
„Die schulische Belastung ist einfach zu groß, um 18 Stunden lang nichts zu sich zu nehmen“, sagt auch Nesih Buksmaui vom Islamischen Zentrum in der Worringer Straße. Durst und Hunger seien kontraproduktiv für ein konzentriertes Lernen. Er als Muslim rät daher auch davon ab, dass Schüler fasten.
Fasten ist kein „Muss“, sondern ein „Kann“
Er sei selbst Vater von erwachsenen Kindern und habe diese früher auch nicht zum Fasten angehalten. Ohnehin sei das muslimische Fastengebot nicht als ein „ihr müsst“, sondern als ein „ihr könnt“ zu verstehen.
„Wir haben keine Kenntnis darüber, dass das Fasten während des Ramadan an Düsseldorfer Schulen ein Problem darstellt“, sagt Jessica Eisenmann, Pressesprecherin bei der Bezirksregierung, die für rund 1400 Schulen zuständig ist. Grundsätzlich, so Eisenmann, gehe sie davon aus, dass Lehrer pädagogisch fürsorglich handeln würden – und beispielsweise im Fach Sport keine anstrengende Leichtathletik oder Langläufe durchführen würden, falls Schüler muslimischen Glaubens das Fastengebot praktizieren.
Schulfrei zum „Zuckerfest“
Der Ramadan endet Mitte Juni mit einem muslimischen Feiertag – dem sogenannten Zuckerfest. An diesem Fest des Fastenbrechens werden traditionell viele kulinarische Köstlichkeiten aufgetischt – und manche Schüler begehen diesen Tag gemeinsam mit Familie und Freunden. „Gemäß dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz können Erziehungsberechtigte für Schüler aus wichtigem Grund eine Beurlaubung beantragen“, so Jessica Eisenmann. „Zu diesen wichtigen Gründen zählt ausdrücklich auch ein religiöser Feiertag.“