Düsseldorf. . Überraschende Wende im Prozess um den Wehrhahn-Anschlag. Gegen den angeklagten 51-Jährigen sieht das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat das Gericht den Haftbefehl gegen den angeklagten 51-Jährigen aufgehoben. Nach der Anhörung von 60 Zeugen und drei Sachverständigen sehe die Kammer keinen dringenden Tatverdacht mehr, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Das Gericht begründet seinen Beschluss vor allem mit den Aussagen der Belastungs-Zeugen, denen gegenüber der Angeklagte den Bombenanschlag angekündigt beziehungsweise die Tat gestanden haben soll. Diese hätte sich als "nicht hinreichend belastbar erwiesen".

Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt habe

Noch am Montag hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in einer vom Gericht angeregten Zwischenbilanz des Prozesses erklärt, der Angeklagte habe sich selbst verraten. Er habe mehrfach Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt habe, hatte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück gesagt. Der Angeklagte habe zudem mehrfach nachweislich die Unwahrheit gesagt und sich in Widersprüche verwickelt. Auch die Nebenkläger zeigten sich am Montag von seiner Schuld überzeugt.

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Dem Angeklagten mit Kontakten zur rechten Szene wird zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen. Er bestreitet die Tat. Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa.

Gegen den Beschluss der Strafkammer kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Die Hauptverhandlung wird am 5. Juni 2018 um 9:30 Uhr fortgesetzt. (mit dpa)