Düsseldorf. . Nach dem Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn konnten Ermittler eine brisante Email 18 Jahre lang nicht zuordnen. Nun sagte der Verfasser aus.

Für einen Paukenschlag sorgte ein Zeuge im Wehrhahn-Prozess beim Landgericht. Der Mann galt bisher eher als Rand-Zeuge aus dem Lebensumfeld des Bombenanschlags am S-Bahnhof. Doch überraschend hat sich der 51-Jährige jetzt im Indizienprozess gegen einen ebenfalls nahe dem Anschlagsort lebenden Ex-Soldaten (51) als Verfasser einer brisanten E-Mail geoutet.

Seit 18 Jahren hatten Ermittler versucht, den Autor jener Zeilen zu finden. Nun gab der Mitarbeiter eines Einzelhändlers zu, dass die Mail, die den Angeklagten zusätzlich belastet, von ihm stammt. Etliche Anwohner hatten den hier angeklagten Ex-Soldaten, der im Jahr 2000 nahe dem Tatort einen Militaria-Laden betrieb und durch rassistische Äußerungen und Aktionen vielfach aufgefallen war, auch am Explosionstag im Viertel gesehen. Doch eine Mail, die kurz nach dem Bombenanschlag gegen eine Gruppe osteuropäischer Sprachschüler an die Polizei weiter geleitet wurde, enthielt viele, womöglich wichtige Details, die den Angeklagten schwer belasteten.

51-Jähriger lüftete Geheimnis um belastende Mail

Darin gab der Verfasser anonym an, der Ex-Soldat sei vor der Detonation (15 Uhr) „nervös wie ein hungriger Hund“ am S-Bahnhof herumgeschlichen, habe dabei mehrfach in Richtung der Gleise geschaut. An einem Gitter auf diesem Weg zu den Gleisen war damals die in einer Plastiktüte versteckte Rohrbombe vermutlich per Funkfernzündung zur Explosion gebracht worden – just, als eine Gruppe von Sprachschülern vorbeikam. Zehn der zwölf Opfer wurden verletzt, ein ungeborenes Baby kam im Leib der Mutter zu Tode. Der Angeklagte bestreitet, damit etwas zu tun zu haben.

Und von wem die Mail mit dem belastenden Inhalt stammte, war jahrelang ein Rätsel. Jetzt aber hat sich der 51-Jährige aus der Nachbarschaft dazu bekannt. Das habe er aus Angst vorm Angeklagten und dessen Spießgesellen bisher nicht gewagt, zumal er zu einer Gruppe zählt, die der Ex-Soldat ebenfalls öffentlich verächtlich gemacht habe. Von den Staatsanwälten gefragt, ob einer seiner Kollegen der Urheber jener Mail war, folgte der Zeuge seiner Wahrheitspflicht und gab zu: „Das habe ich geschrieben.“ So habe er mit dem Kollegen damals nicht nur beobachtet, dass der Angeklagte mehrfach täglich die Kleidung wechselte, sondern auch, dass er am Tattag plötzlich hell gekleidet war, bei seinem Streifzug am späteren Explosionsort zudem ohne seinen Hund unterwegs war.

Beides fanden die Beobachter auffällig. Mit einer Plastiktüte oder einem Zündmechanismus ist der Angeklagte vom Zeugen und dessen Kollegen allerdings nicht gesehen worden. Beide hätten später aber den Weg abgeschritten, den der Ex-Soldat am Tag der Explosion genommen hatte – und dabei sei ihnen aufgefallen, dass man von dort einen direkten Blick auf die Explosionsstelle hat. Der Kollege dieses Zeugen soll demnächst ebenfalls vorgeladen und ausführlich befragt werden.