Die Folgen einer unheilvollen Kettenreaktion soll das Landgericht jetzt für eine Friseurin aus Süddeutschland aufklären. Bei einem Besuch in Düsseldorf war die Frau vor zwei Jahren mit dem Fuß umgeknickt, war danach in einer Notfallpraxis zusätzlich aus einem Rollstuhl gekippt, hatte sich dabei noch das Handgelenk gebrochen. Insgesamt macht sie für die Verletzungen mehr als 120 000 Euro geltend. Ob ihr das Geld aber zugesprochen wird oder ob sie nur als Opfer einer unglaublichen Pechserie zu gelten hat, ist unklar. Erst will das Landgericht noch Zeugen und mindestens einen Gutachter hören.

Die Folgen einer unheilvollen Kettenreaktion soll das Landgericht jetzt für eine Friseurin aus Süddeutschland aufklären. Bei einem Besuch in Düsseldorf war die Frau vor zwei Jahren mit dem Fuß umgeknickt, war danach in einer Notfallpraxis zusätzlich aus einem Rollstuhl gekippt, hatte sich dabei noch das Handgelenk gebrochen. Insgesamt macht sie für die Verletzungen mehr als 120 000 Euro geltend. Ob ihr das Geld aber zugesprochen wird oder ob sie nur als Opfer einer unglaublichen Pechserie zu gelten hat, ist unklar. Erst will das Landgericht noch Zeugen und mindestens einen Gutachter hören.

Bis kurz vor Mitternacht war für die Klägerin an jenem März-Samstag 2016 noch alles in bester Ordnung. Dann aber ist sie auf den Stufen eines Restaurants in Düsseldorf umgeknickt, hat sich Fuß und Knöchel verletzt, beide schwollen stark an, so die Klägerin. Also habe sie noch in der Nacht per Taxi eine Klinik in der Nähe des Kirchplatzes aufgesucht. Dort habe man sie an jene nahegelegene Notfallpraxis verwiesen, die dort vom Notdienst Düsseldorfer Ärzte betrieben wird.

Die Strecke von 150 Metern bis dorthin musste sie nicht zu Fuß zurücklegen, sondern durfte einen klinikeigenen Rollstuhl nutzen. Der Weg zum Notfalldienst verlief noch unfallfrei. Doch als sie dort angekommen war, habe ein Arzt so fest und sogar drei Mal auf ihren geschwollenen Fuß gedrückt, dass die Klägerin vor Schmerz seitlich aus dem Rollstuhl weggekippt ist, sich das rechte Handgelenk gebrochen hat, wochenlang in Job und Haushalt ausgefallen ist.

Als Folge davon verklagt die Frau jetzt alle Beteiligten jener Unglücksnacht, abgesehen von den Restaurant-Betreibern. Speziell der Notfalldienst und der behandelnde Arzt sollen nun dafür gerade stehen, dass der Rollstuhl der Patientin während der Untersuchung nicht arretiert war. Und weil ein rollbarer Stuhl eben keinen festen Stand hat, hätte die Patientin aus ihrer Sicht auf eine Behandlungsliege umgesetzt werden müssen.

Da der Rollstuhl formell nicht der Notfallpraxis, sondern der Klinik gehört, richtet sich die Klage der Frau nun auch gegen das Krankenhaus. Lange sei die Klägerin nämlich nicht nur im Haushalt ausgefallen, sondern auch im Job – und angeblich bis heute nur eingeschränkt arbeitsfähig, weil ihr Handgelenk immer wieder anschwelle. Ob das so zutrifft, will das Gericht in den nächsten Monaten klären. Ein Urteil ist nicht in Sicht.