Das Verwaltungsgericht hat gestern die Klage der Gewerkschaft Verdi gegen die Ladenöffnung am Sonntag 18. März, anlässlich der Messe „Pro Wein“ abgelehnt. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts knüpft an eine vor kurzem ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes an“, stellt Verdi-Geschäftsführerin Stephanie Peifer in einer ersten Betrachtung fest. Demnach ist die Rechtsprechung offenbar weniger streng als in der Vergangenheit, als eine Ladenöffnung bei der vergleichbaren Messe „Beauty“ noch beanstandet worden war. „Unzulässig soll die Ladenöffnung nur noch dann sein, wenn sie ,offensichtlich unwirksam’ ist“, so Peifer.

Das Verwaltungsgericht hat gestern die Klage der Gewerkschaft Verdi gegen die Ladenöffnung am Sonntag 18. März, anlässlich der Messe „Pro Wein“ abgelehnt. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts knüpft an eine vor kurzem ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes an“, stellt Verdi-Geschäftsführerin Stephanie Peifer in einer ersten Betrachtung fest. Demnach ist die Rechtsprechung offenbar weniger streng als in der Vergangenheit, als eine Ladenöffnung bei der vergleichbaren Messe „Beauty“ noch beanstandet worden war. „Unzulässig soll die Ladenöffnung nur noch dann sein, wenn sie ,offensichtlich unwirksam’ ist“, so Peifer.

Gänzlich unverständlich bewertet Stephanie Peifer die Akzeptanz des Verwaltungsgerichtes, dass die Zahl der Kunden am verkaufsoffenen Sonntag in der gesamten Innenstadt von Düsseldorf auf knapp 50 000 Personen herunter gerechnet wurde. Eine Zahl, die angesichts von über 300 000 Quadratmetern Verkaufsfläche unrealistisch ist – allein in einem Einkaufszentrum wie den Düsseldorf Arcaden in Bilk kommen an einem verkaufsoffenen Sonntag 20 000 Kunden, so Peifer.

Die für den Handel großzügige Rechtsprechung ist für die Beschäftigten im Einzelhandel sehr bedauerlich, die so um ihr Recht auf einen freien Sonntag gebracht werden. „Insbesondere am internationalen Frauentag hätte ich mir eine andere Entscheidung gewünscht. Im Handel sind bekanntlich überwiegend Frauen beschäftigt, die dringend den arbeitsfreien Sonntag brauchen“, betont Stephanie Peifer und bekräftigt, dass der Kampf um den Sonntagsschutz weitergeführt wird.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird Verdi in diesem Fall jedoch keine Beschwerde einlegen.