Für das Düsseldorfer Sozialgericht war 2017 ein gutes Jahr: „Mit 13 216 eingegangenen Fällen hatten wir die wenigsten Verfahren in zehn Jahren“, sagt Peter Brückner, Präsident des Sozialgerichts. Die dadurch freigewordenen Kapazitäten konnten dazu genutzt werden, Anhänge zu bearbeiten. Dadurch gelang es, den Bestand der anhängigen Verfahren um etwa 1400 Fälle auf 14 776 Verfahren zu senken. Auch das ist der niedrigste Wert in den vergangenen zehn Jahren.

Für das Düsseldorfer Sozialgericht war 2017 ein gutes Jahr: „Mit 13 216 eingegangenen Fällen hatten wir die wenigsten Verfahren in zehn Jahren“, sagt Peter Brückner, Präsident des Sozialgerichts. Die dadurch freigewordenen Kapazitäten konnten dazu genutzt werden, Anhänge zu bearbeiten. Dadurch gelang es, den Bestand der anhängigen Verfahren um etwa 1400 Fälle auf 14 776 Verfahren zu senken. Auch das ist der niedrigste Wert in den vergangenen zehn Jahren.

Gericht bekommt elektronische Akten

„Wir haben dieses Jahr viel geschafft. Und das, obwohl wir derzeit auch viel an unserer Infrastruktur gearbeitet haben“, so Brückner. Das Düsseldorfer Gericht – eines von acht Sozialgerichten in NRW – bekommt ab diesem Jahr die so genannte elektronische Akte. „Wir haben als Pilotgericht eine neue Aktenverwaltungssoftware eingeführt“, sagt der Gerichtspräsident. Die gesamte Aktenführung soll jetzt elektronisch gestaltet werden. „Vorher mussten wir alle Dokumente, die uns digital geschickt wurden, noch ausdrucken, was sehr umständlich war“, erklärt Brückner. Doch das gehöre nun der Vergangenheit an.

Das Gericht konnte die durchschnittliche Laufzeit eines Verfahrens von 14,3 Monaten im Jahr 2016 auf 13 Monaten reduzieren. Mit der Umstellung auf die elektronische Akte dürfte der Ablauf noch weiter verkürzt werden: „Wir können uns nun schneller anderen Aufgaben widmen, was den Rechtssuchenden zugute kommt.“

War die Mehrzahl der Fälle in den vergangenen Jahren noch im Aufgabenbereich des Schwerbehindertenrechts gewesen, haben sich die Verfahren 2017 anders verteilt: „Fälle im Schwerbehindertenrecht sind auf 16 Prozent gesunken. Dafür gab es einen starken Anstieg im Rentenrecht sowie im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende und für das Kindergeld“, so Brückner.

Ein Fall aus dem Bereich Grundsicherung etwa beschäftigte sich mit der Anrechnung des Taschengeldes auf den Hartz IV-Satz. Ein 24-Jähriger aus Krefeld hatte vor dem Düsseldorfer Gericht geklagt, weil das Jobcenter ihm die 50 Euro Taschengeld, die seine Oma ihm monatlich zusteckte, auf seine Grundsicherung anrechnen wollte. „Grundsätzlich muss alles an Einkommen angegeben werden, doch es gibt auch Ausnahmen“, erklärt Detlef Kerber, Vizepräsident des Düsseldorfer Sozialgerichts. Eine Ausnahme galt auch in diesem Fall, „denn der Kläger nutzte die 50 Euro nicht zum verprassen, sondern um seine Bewerbungskosten zu finanzieren“, ergänzt Brückner. Zudem sei der Betrag von 50 Euro so gering, dass daneben ein Leistungsbezug noch gerechtfertigt sei.