Das Amtsgericht Düsseldorf meldete dem Fachbereich Beratung für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales im vergangenen Jahr 588 Zwangsräumungen. Das geht aus einer Antwort von Stadtdirektor Burkhard Hintzsche auf eine Anfrage der Linken im Stadtrat hervor.
Das Amtsgericht Düsseldorf meldete dem Fachbereich Beratung für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales im vergangenen Jahr 588 Zwangsräumungen. Das geht aus einer Antwort von Stadtdirektor Burkhard Hintzsche auf eine Anfrage der Linken im Stadtrat hervor.
Im Rahmen eines Benchmarkings, in dem die Sozialverwaltung der Landeshauptstadt ihre Dienstleistungen mit 16 vergleichbaren Großstädten in Deutschland gegenüberstellt, zeigt sich, dass die Zahl der Wohnungsnotfälle in Düsseldorf trotz angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht gestiegen ist. Dies sei auf die präventiven Maßnahmen des Fachbereichs für Wohnungsnotfälle, der Mieterbüros und der Servicebüros zurück zu führen, die Betroffene schon frühzeitig beraten, heißt es weiter.
Konkret heißt das: Wird hier ein Wohnungsnotfall bekannt, greifen zum Teil schon vor der Kündigung des Mietverhältnisses frühzeitige Interventionsmaßnahmen – wie etwa schriftliche Beratungsangebote. Zudem finden vier offene Sprechstunden pro Woche im Dienstgebäude Willi-Becker-Allee 10 statt.
Insgesamt wurden 2017 1976 Wohnungsnotfälle bekannt. In 814 Fällen konnte der bestehende Wohnraum erhalten werden. Neuer Wohnraum konnte an 114 Haushalte vermittelt werden. In 887 Fällen wurde das Beratungsangebot nicht angenommen, 39 Haushalte mit 76 Personen mussten in Notunterkünften untergebracht werden.