Düsseldorf. . Kreditkartengebühren fallen weg: Trotz dieser neuen EU-Verordnung nehmen Taxifahrer in Düsseldorf immer noch zwei Euro Gebühr bei Kartenzahlung.

Wird in Düsseldorfer Taxis zu viel bezahlt? Laut einer EU-Zahlungsdienst-Richtlinie sollen seit Anfang Januar 2018 bundesweit bei Zahlungen mit EC- und Kreditkarten keine Gebühren anfallen. In Düsseldorf ist die neue Verordnung jedoch teilweise immer noch nicht in Kraft getreten. Bei der Bezahlung einer Taxifahrt mit Kreditkarte werden in der NRW-Landeshauptstadt immer noch zwei Euro Gebühr veranschlagt.

Gebühren könnten noch bis Sommer erhoben werden

„Die Gebühr ist in der Taxi-Tarifordnung der Stadt Düsseldorf festgelegt“, sagt Bernd Grubert von der Düsseldorfer Taxi-Innung. „Wenn wir die zwei Euro Gebühr nicht erheben, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Tarifordnung“, so Grubert weiter. Er geht davon aus, dass es noch bis Mitte des Jahres dauern könnte, bis die Verordnung geändert wird.

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Bei der Stadtverwaltung ist man sich des Problems um die Kartengebühren schon bewusst: „Es wurde bereits mit allen Datenfunkzentralen und Verbänden Kontakt aufgenommen und angekündigt, dass die Taxitarifordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf geändert werden wird“, so Anne Braun vom Amt für Kommunikation. Demnach wolle die Stadtverwaltung das Thema Ende Februar anpacken: „Eine Vorlage zur Änderung der Taxitarifänderung an den hierfür zuständigen Ordnungs- und Verkehrsausschuss wird in der Sitzung am 28. Februar erfolgen“, so Braun.

Auch in Berlin fallen Gebühren noch an

Fraglich bleibt bislang aber: Was gilt bis zu der Anpassung der Verordnung? EU- und Bundesrecht? Oder die Düsseldorfer Taxi-Tarifverordnung? Bei dem Thema sind sich auch Juristen nicht sicher.

In Berlin hat man bisweilen dasselbe Problem – auch dort berufen sich Stadt und Taxi-Innung auf die Tarifverordnung. Die Begründung: Der Taxitarif sei eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Das neue Gesetz würde dort nicht greifen und deshalb sei der Zuschlag legitim, heißt es von der Berliner Senatsverwaltung.

Im Berliner Fall aber widersprechen die Juristen: „Die Kostenfreiheit der Zahlung mit Kreditkarten sei eben nicht privatrechtlich geregelt“, so Diethelm Baumann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus München. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz stehe über eine Verordnung, die keinen Gesetzescharakter hat, sagt der Anwalt. Die Gebühr sei daher unzulässig.

Taxi-Kunden zahlen drauf – ein Kommentar von Philipp Rose

Bei der Stadtverwaltung ist man sich des Problems mit den Gebühren bei Kartenzahlungen bewusst – warum wird dann erst so spät gehandelt? Dass die EU-Richtlinie kommt ist, nicht erst seit gestern bekannt – Bund und Länder haben schon im Sommer vergangenen Jahres darüber verhandelt. Die Verwaltung kümmert sich dann Monate später darum. Dieses Versäumnis geht auf die Kosten der Taxi-Kunden.

Fraglich bleibt indes, ob Taxifahren in Zukunft noch teurer wird, weil die fehlende Gebühr einfach durch einen Zuschlag auf den Kilometerpreis ausgeglichen wird.