Die Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses der Düsseldorfer Agentur für Arbeit, Sigrid Wolf vom DGB und Michael Grütering vom Arbeitgeberverband, fordern in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine rechtliche Klarstellung hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld der Air-Berlin-Beschäftigten. Von der Insolvenz der Fluggesellschaft sind auch rund 630 Beschäftigte aus Düsseldorf betroffen. Davon haben sich eineinhalb Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, erst 240 bei der Düsseldorfer Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.

Die Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses der Düsseldorfer Agentur für Arbeit, Sigrid Wolf vom DGB und Michael Grütering vom Arbeitgeberverband, fordern in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine rechtliche Klarstellung hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld der Air-Berlin-Beschäftigten. Von der Insolvenz der Fluggesellschaft sind auch rund 630 Beschäftigte aus Düsseldorf betroffen. Davon haben sich eineinhalb Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, erst 240 bei der Düsseldorfer Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.

Die Agentur hat die Beschäftigten der ehemaligen Airline in dieser schwierigen Situation auf vielfältige Weise unterstützt. Insbesondere durch eine Jobmesse und durch Informationsveranstaltungen sowie mit individuellen Beratungsangeboten. Dennoch hat ein Großteil der Beschäftigten sich nach wie vor nicht arbeitslos gemeldet und erhält somit weder Arbeitslosengeld noch eine gesetzliche Krankenversicherung durch die Arbeitsagentur.

Grund dafür könnten unterschiedliche Vorgehensweisen bei den drei Air Berlin Gesellschaften bezüglich des Personals sowie die schleppende und wenig transparente Unternehmenskommunikation sein. Zudem gibt es Unklarheiten zu den rechtlichen Folgen, die eine Arbeitslosenmeldung ohne vorab ausgesprochene arbeitgeberseitige Kündigung haben könnte. „Wir sind überzeugt, dass die Betroffenen sich mit Unterstützung der Agentur für Arbeit erst dann für neue berufliche Perspektiven öffnen können, wenn die oben genannten juristischen Fragen verbindlich geklärt sind‘‘, erklärten Wolf und Grütering abschließend.