Mit dem Jahreswechsel wird es im Amt für soziale Sicherung und Integration einige Veränderungen geben. Bereiche der Abteilung „Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Obdachlose und Flüchtlinge“ und das Kommunale Integrationszentrum (KI) sind ab 1. Januar dem neuen Amt für Migration und Integration zugeordnet. Anträge auf Elterngeld werden zukünftig im Jugendamt bearbeitet. Anschriften, Öffnungszeiten und Telefonnummern bleiben unverändert.
Mit dem Jahreswechsel wird es im Amt für soziale Sicherung und Integration einige Veränderungen geben. Bereiche der Abteilung „Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Obdachlose und Flüchtlinge“ und das Kommunale Integrationszentrum (KI) sind ab 1. Januar dem neuen Amt für Migration und Integration zugeordnet. Anträge auf Elterngeld werden zukünftig im Jugendamt bearbeitet. Anschriften, Öffnungszeiten und Telefonnummern bleiben unverändert.
Verbunden mit den organisatorischen Veränderungen wird das Amt zukünftig Amt für Soziales heißen.
Eine weitere Veränderung ist, dass ab 1. Januar die Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte nicht mehr beim Amt für Verkehrsmanagement, sondern beim Amt für Soziales bearbeitet wird. Die Ausnahmegenehmigung wird für die Nutzung eines Behindertenparkplatzes benötigt. Nach wie vor werden diese Parkausweise in den Bürgerbüros ausgestellt.
Weitere Informationen sind ab 2. Januar bei der Zentrale der Stadtverwaltung, 899-1, erhältlich.