Helge Achenbach bleibt weiter in Strafhaft. Das Oberlandesgericht kassierte am Donnerstag die Entscheidung des Landgerichts Kleve. Danach wäre der 65-Jährige, der zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war wegen Betrugs am mittlerweile verstorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht, schon im Dezember freigekommen – auf Bewährung. Dagegen hatte die Essener Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Achenbach, der im Juni die Hälfte der sechs Jahre verbüßt hatte, liefere keine Argumente für eine so frühe Entlassung, urteilte der Senat. Ein einwandfreies Verhalten in der Haft alleine rechtfertige keine Entlassung, bevor zwei Drittel der Strafe verbüßt seien.
Helge Achenbach bleibt weiter in Strafhaft. Das Oberlandesgericht kassierte am Donnerstag die Entscheidung des Landgerichts Kleve. Danach wäre der 65-Jährige, der zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war wegen Betrugs am mittlerweile verstorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht, schon im Dezember freigekommen – auf Bewährung. Dagegen hatte die Essener Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Achenbach, der im Juni die Hälfte der sechs Jahre verbüßt hatte, liefere keine Argumente für eine so frühe Entlassung, urteilte der Senat. Ein einwandfreies Verhalten in der Haft alleine rechtfertige keine Entlassung, bevor zwei Drittel der Strafe verbüßt seien.
In der Begründung heißt es weiter: Achenbach habe kein volles Geständnis abgelegt, seine Taten seien von großer krimineller Energie und Gewinnstreben geprägt gewesen und der Schaden liege mit 20 Millionen Euro sehr hoch. Es sei zudem zweifelhaft, ob Achenbach das Unrecht seiner Taten eingesehen habe. Und er habe keine Bemühungen zur Wiedergutmachung des Schadens erkennen lassen.