In dem Verfahren um ein nach Anklage des Generalbundesanwalts vom 23. Februar 2017 geplantes Attentat in der Düsseldorfer Altstadt hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Angeklagten Mahmood B. nach Abtrennung des Verfahrens gegen ihn gestern freigesprochen. Saleh A., Hamza C. und Mahmood B. war in der Anklage unter anderem vorgeworfen worden, sich als Mitglieder und Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu einem Anschlag in Düsseldorf verabredet zu haben. Demnach sollten Selbstmordattentäter Sprengstoffwesten zünden und mit Schnellfeuergewehren auf flüchtenden Passanten schießen, um möglichst viele Menschen zu töten.

In dem Verfahren um ein nach Anklage des Generalbundesanwalts vom 23. Februar 2017 geplantes Attentat in der Düsseldorfer Altstadt hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Angeklagten Mahmood B. nach Abtrennung des Verfahrens gegen ihn gestern freigesprochen. Saleh A., Hamza C. und Mahmood B. war in der Anklage unter anderem vorgeworfen worden, sich als Mitglieder und Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu einem Anschlag in Düsseldorf verabredet zu haben. Demnach sollten Selbstmordattentäter Sprengstoffwesten zünden und mit Schnellfeuergewehren auf flüchtenden Passanten schießen, um möglichst viele Menschen zu töten.

Beschuldigungen waren falsch

„Der Verdacht, der Angeklagte Mahmood B. sei an diesen Anschlagplanungen beteiligt gewesen, war bereits seit dem 5. Hauptverhandlungstag am 14. Juli 2017 nicht mehr als dringend einzuordnen“, so das Gericht gestern. An diesem Tag hatte Saleh A. den zuvor von ihm als Mittäter benannten Angeklagten Mahmood B. entlastet und ausgeführt, seine Beschuldigungen im Ermittlungsverfahren seien in Bezug auf ihn falsch gewesen. Daraufhin hatte das Gericht noch am selben Tag den Haftbefehl gegen den Angeklagten Mahmood B. aufgehoben. Der Prozess gegen ihn sowie den Hauptangeklagten Saleh A. und den weiteren Angeklagten Hamza C. wurde bis zum 26. Hauptverhandlungstag am 30. November gemeinsam fortgeführt. Nachdem die Beweisaufnahme in Bezug auf Mahmood B. an diesem Tag abgeschlossen werden konnte, hat der 6. Strafsenat das Verfahren gegen ihn abgetrennt und den Angeklagten freigesprochen.

Seine Entscheidung begründete der Senat damit, trotz intensiver Ermittlungen hätten sich keine Beweise dafür gefunden, dass die früheren Anschuldigungen des Angeklagten Saleh A. im Ermittlungsverfahren richtig gewesen seien.

Durch den Freispruch ist das Verfahren gegen Mahmood B. beendet. Gegen die Angeklagten Saleh A. und Hamza C. läuft das ursprüngliche Verfahren weiter.