Ob Kreditkarte oder Girokonto: Banken und Sparkassen werden immer kreativer, was die Einführung neuer Bankentgelte angeht. Auch die Erhöhung bestehender Preise hat zuletzt viele Verbraucher getroffen. Doch Kunden müssen nicht jede Erhöhung und jedes Entgelt einfach hinnehmen.

Ob Kreditkarte oder Girokonto: Banken und Sparkassen werden immer kreativer, was die Einführung neuer Bankentgelte angeht. Auch die Erhöhung bestehender Preise hat zuletzt viele Verbraucher getroffen. Doch Kunden müssen nicht jede Erhöhung und jedes Entgelt einfach hinnehmen.

Flattert eine Preiserhöhung fürs Girokonto ins Haus, können Verbraucher kündigen und zu einer anderen Bank wechseln. Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, beim Kontowechsel zu helfen. Kunden können einer Preiserhöhung auch widersprechen. Der Vertrag läuft dann zu den bisherigen Konditionen weiter. Doch Vorsicht! Im Gegenzug macht die Bank womöglich von ihrem eigenen Kündigungsrecht Gebrauch. Spätestens dann muss man sich auf die Suche nach einem neuen Institut machen.

Verbraucher, die mit der Preiserhöhung einverstanden sind oder die Bank nicht wechseln wollen, müssen eigentlich nichts veranlassen. Das Konto läuft dann zu den neuen Konditionen weiter. Doch auch hier lohnt sich womöglich ein wenig Recherche. Oft bietet die eigene Bank verschiedene Kontomodelle an. Unter Umständen passt ein anderes womöglich billigeres Modell besser zu den eigenen Bedürfnissen. Quasi ein „Kontowechsel light“.

Wurde Verbrauchern bereits ein Entgelt berechnet, können sie dies juristisch prüfen lassen: Ist es unzulässig, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise aktuell entschieden, dass Banken für die Benachrichtigung über eine geplatzte Lastschrift kein beliebig hohes Entgelt verlangen dürfen (Az.: XI ZR 590/15). Bei Diebstahl oder Verlust wiederum darf die Ersatzkarte nichts kosten (Az. XI ZR 166/14). Ebenso ist eine pauschale Mindestgebühr für geduldete Überziehungen nicht erlaubt (Az. XI ZR 9/15).

Bei solchen Fragen und Problemen hilft das neue Angebot „Beratung zu Bankdienstleistungen“ der VerbraucherzentraleDüsseldorf. Fachleute prüfen, ob ein Bankentgelt zulässig ist und erklären, wie Kunden auf eine Preisänderung reagieren können. Ebenso helfen sie rund um die Einrichtung und Nutzung des Girokontos (etwa Kündigungsfristen, Dauer einer Überweisung).

Die neue Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale Düsseldorf kostet 9 Euro, ist eine Rechtsvertretung nötig, fallen 25 Euro an. In komplexeren Fällen übernimmt ein Honorarrechtsanwalt die Beratung für 30 Euro. Die genauen Konditionen erfahren Verbraucher in der Beratungsstelle vor Ort oder unter: www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-bankdienstleistungen

Bei der Auswahl des neuen Girokontos und dem selbstständigen Anbieterwechsel hilft die Verbraucherzentrale NRW mit Tipps, Checklisten und Musterbriefen. Im Internet unter: www.verbraucherzentrale.nrw/girokonto-wechseln.

www.verbraucherzentrale.nrw/­duesseldorf