Nordrhein-Westfalen erhält etwa 240 Millionen Euro Bundesmittel für das Schaffen zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt. Das FDP-geführte Familienministerium hat deshalb eine neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kitas und in Kindertagespflege erlassen. Erstmals können auch Maßnahmen zum Erhalt von Kita-Plätzen gefördert werden. Dies ermöglicht unter anderem auch die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen. „Insgesamt erhält Düsseldorf neun Millionen Euro aus dem Förderprogramm, davon können rund 2,3 Millionen Euro für den Erhalt von Plätzen und damit auch für Sanierungen genutzt werden“, sagt der Düsseldorfer Landtagsabgeordnete Rainer Matheisen (FDP, Foto). „Zusammen mit dem Kita-Rettungspaket, das im Familienministerium gerade erarbeitet wird, werden wir die Kitas deutlich finanziell unterstützen. Zudem wird beim Förderzweck erfreulicherweise nicht mehr zwischen U3- und Ü3-Plätzen unterschieden. Diese Erweiterung erhöht die Flexibilität und erleichtert so den Trägern die langfristige Planung einer Kita“, so Matheisen.

Nordrhein-Westfalen erhält etwa 240 Millionen Euro Bundesmittel für das Schaffen zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt. Das FDP-geführte Familienministerium hat deshalb eine neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kitas und in Kindertagespflege erlassen. Erstmals können auch Maßnahmen zum Erhalt von Kita-Plätzen gefördert werden. Dies ermöglicht unter anderem auch die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen. „Insgesamt erhält Düsseldorf neun Millionen Euro aus dem Förderprogramm, davon können rund 2,3 Millionen Euro für den Erhalt von Plätzen und damit auch für Sanierungen genutzt werden“, sagt der Düsseldorfer Landtagsabgeordnete Rainer Matheisen (FDP, Foto). „Zusammen mit dem Kita-Rettungspaket, das im Familienministerium gerade erarbeitet wird, werden wir die Kitas deutlich finanziell unterstützen. Zudem wird beim Förderzweck erfreulicherweise nicht mehr zwischen U3- und Ü3-Plätzen unterschieden. Diese Erweiterung erhöht die Flexibilität und erleichtert so den Trägern die langfristige Planung einer Kita“, so Matheisen.

Darüber hinaus wurden die Förderhöchstbeträge für Neubaumaßnahmen sowie Aus- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Plätze angehoben. Neubauten können nun mit bis zu 30 000 Euro pro Platz gefördert werden. Bisher lag der Höchstbetrag bei 20 000 Euro. Auch diese Änderung wird den Trägern und Kommunen immens helfen, so der Landtagsabgeordnete.