In so manchen Zählerschrank könnte in den kommenden Monaten Bewegung kommen: Bis 2032 sollen flächendeckend digitale Stromzähler in Betrieb sein, im Fachjargon „moderne Messeinrichtungen“ genannt. Deshalb schreibt der Gesetzgeber den schrittweisen Austausch der analogen Zähler vor. Und für einige Haushalte mit sehr hohem Stromverbrauch oder größerer Solaranlage geht die Umstellung noch weiter: Sie erhalten zusätzlich zum digitalen Zähler ein sogenanntes Gateway – das ist eine Kommunikationseinheit, die Daten versenden und empfangen kann. Damit haben sie dann ein „intelligentes Messsystem“, auch bekannt als Smart Meter.

In so manchen Zählerschrank könnte in den kommenden Monaten Bewegung kommen: Bis 2032 sollen flächendeckend digitale Stromzähler in Betrieb sein, im Fachjargon „moderne Messeinrichtungen“ genannt. Deshalb schreibt der Gesetzgeber den schrittweisen Austausch der analogen Zähler vor. Und für einige Haushalte mit sehr hohem Stromverbrauch oder größerer Solaranlage geht die Umstellung noch weiter: Sie erhalten zusätzlich zum digitalen Zähler ein sogenanntes Gateway – das ist eine Kommunikationseinheit, die Daten versenden und empfangen kann. Damit haben sie dann ein „intelligentes Messsystem“, auch bekannt als Smart Meter.

Der Smart Meter wird künftig nach und nach zum Standard für immer größere Verbrauchergruppen. Das birgt sowohl Chancen als auch Risiken.Digitale Stromzähler sind allein noch keine Smart Meter. Erst kombiniert mit sogenannten Gateways, die die Datenübertragung ermöglichen, ergeben sich intelligente Messsysteme. Digitale Zähler allein versenden also keine Daten, können diese aber speichern und Haushalten so theoretisch helfen, ihren Verbrauch zu steuern. Moderne Messeinrichtungen speichern Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte für 24 Monate.

Veranlasst wird die Installation von Messeinrichtungen und -systemen durch den Messstellenbetreiber. Dabei handelt es sich nicht um den Stromanbieter, mit dem der Stromliefervertrag besteht, sondern um ein weiteres Unternehmen, in der Regel den örtlichen Netzbetreiber. Drei Monate vor dem geplanten Einbau müssen betroffene Verbraucher informiert werden. Widersprechen können diese der Installation nicht. Sie können aber prüfen, ob der theoretisch mögliche Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ihnen günstigere Konditionen bringt.

Den Einbau von Smart Metern dulden müssen derzeit Haushalte, die im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre jährlich mehr als 10 000 Kilowattstunden Strom verbraucht haben, ab 2020 sinkt diese Grenze auf 6000 kWh. Auch für Betreiber von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken ab sieben Kilowatt elektrischer Leistung besteht bereits Einbaupflicht. Über den Zählereinbau bei kleineren Anlagen oder geringeren Verbräuchen, entscheidet der Messstellenbetreiber ab 2018 beziehungsweise 2020 selbst. Theoretisch kann jeder Haushalt betroffen sein.

Für die jährlichen Kosten gelten gesetzliche Obergrenzen, die vom Stromverbrauch oder der stromerzeugenden Anlage abhängen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.600 kWh kann zum Beispiel für einen Smart Meter mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Ein digitaler Zähler allein darf unabhängig vom Verbrauch bis zu 20 Euro kosten. Mehr Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/smart-meter.