Düsseldorf. Schlimm klang die Geschichte: Ein heute 27-Jähriger soll eine Zwölfjährige mit Wodka betrunken gemacht, das schlafende Mädchen dann missbraucht haben. Doch der Prozess gegen den Pizzabäcker endete jetzt mit einem Freispruch.

Das Gericht hatte Zweifel an der Aussage des Mädchens, so dass die Beweise für eine Verurteilung nicht reichten.

Klar war von Anfang an, dass die Zwölfjährige kein behütetes Mädchen war. Sie kam aus schwierigen Verhältnissen, war gerade wieder einmal aus dem Heim ausgerissen, als sie in der Nacht auf den 21. März in die Oberbilker Pizzeria kam, in der der Angeklagte arbeitete.

Für 18 gehalten

Laut Anklage saß sie mit ihm und einem Bekannten zusammen, dann gingen sie zu dritt in die Wohnung des 27-Jährigen. Dort sollen die Männer ihr Wodka aufgedrängt haben, bis sie sich erbrach und dann einschlief. Sie sei davon erwacht, dass der Angeklagte sie missbrauchte.

Der Angeklagte gab zwar den Geschlechtsverkehr zu, erklärte aber, den habe sie auch gewollt. Er habe nicht gewusst, dass sie erst zwölf Jahre alt war, sie für 18 gehalten.

Das Gericht ließ Dokumente aus dem Leben des Mädchens verlesen. Danach hat es früh Gewalt in der Familie erlebt. Es kam zu Pflegeeltern, machte Therapie, kam ins Heim, zurück zur Mutter, wieder ins Heim.

Phantasie und Wahrheit

Immer wieder fiel sie durch Wutanfälle auf, lief weg. Mehrfach stellten Betreuer fest, dass sie Phantasie und Wahrheit nicht immer auseinander halte. Oft soll sie sich als älter ausgegeben haben

Eine Gutachterin besuchte sie jetzt in der Psychiatrie, kam zu dem Ergebnis: „Ihre Aussage ist keineswegs zuverlässig.” Es sei sogar wahrscheinlicher, dass die Anklage nicht stimme. Möglich, dass sie nach einem Streit den einvernehmlichen Sex als Missbrauch darstelle.

Das Mädchen habe Widersprüchliches erzählt: „Man sieht, wie ihre Aussage ,erblüht', sich verändert, sie sich stärker zum Opfer stilisiert.” Sie habe ein hohes Geltungsbedürfnis, kämpfe wohl seit der Kindheit so um Beachtung.

Abschiebung

Der Staatsanwalt konnte nach dem Gutachten nur Freispruch fordern. Dem folgte das Gericht: „Der Tatvorwurf kann nicht aufrecht erhalten werden.” Man könne nicht nachweisen, dass der Angeklagte das Alter des Mädchens kannte und dass der Sex gegen ihren Willen geschah.

Der Angeklagte musste entlassen werden, hat Anrecht auf rund 4300 Euro Entschädigung für sechs Monate U-Haft. Er hatte dem Prozess unbeweglich zugehört, konnte sich dann nur kurz über das gute Ende freuen. Denn noch im Saal meldete sich das Ausländeramt. Weil seine Aufenthaltserlaubnis bereits 2008 abgelaufen ist, wird er nun in seine Heimat in Asien abgeschoben.