Düsseldorf. . Bei der Einreise am Flughafen Düsseldorf ist jüngst ein Chinese wegen ungewöhnlicher Wegzehrung aufgefallen. Er hatte Entenfüße dabei - kiloweise.
- Reisender aus Hong Kong hatte 6,5 Kilogramm Entenfüße im Gepäck
- Einfuhr tierischer Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern ist bei uns verboten
- Chinese muss Kosten für Vernichtung der Snacks tragen
In Frankreich isst man gerne Schnecken, in anderen Ländern Europas gelten Froschschenkel als Delikatesse. Ein Reisender aus China hat jetzt Zollbeamten am Flughafen Düsseldorf vor Augen geführt, was in Asien als Reise-Snacks angeblich nicht ungewöhnlich ist: Entenfüße.
6,5 Kilo "Entenfuß in Gelee", aufgeteilt in Snack-Portionen und jeweils eingeschweißt in Folie hatte der 23-Jährige, der aus Hong Kong angereist war, am Dienstag im Gepäck. Gestoppt wurde er, als er nach der Landung den "grünen Kanal" für anmeldefreie Waren am Flughafen passieren wollte.
Knochen und Korpel auf dem Röntgenbild
Den Blick der Zollbeamten kann man sich ausmalen, als sie das Gepäck mit einem Röntgengerät checkten. Im Bericht des Hauptzollamts heißt es dazu: "Schon auf dem Röntgenbild zeichneten sich größere Mengen Knochen und Knorpel ab". Die Beamten fanden schließlich zwei große Beutel mit in Silberfolie eingeschweißten Entenfüßen, "wie man sie in Asien so wohl in Supermärkten kaufen kann", sagt ein Zollamtssprecher.
Dass man sowas essen kann, mochten sich die Zollbeamten aber nicht vorführen lassen, obwohl ihnen das der Chinese vorschlug. "Schon alleine wegen des gewöhnungsbedürftigen Anblicks und Geruchs verzichteten die Zöllner darauf", berichtet der Zoll. Vor allem jedoch aus rechtlichen Gründen.
Entenfüße werden demnächst verbrannt
Einreisen durfte der Mann aus Hong Kong mit den Entenfuß-Snacks nicht. "Er war sehr überrascht darüber", sagt Zollamtssprecher Michael Walk. Doch nicht zuletzt in Zeiten von Vogelgrippe mit H5N8-Virus und Co. ist die Einfuhr "von Erzeugnissen tierischer Herkunft" reichlich heikel, weil sich darüber Tierseuchen einschleppen lassen könnten, warnt der Zoll. "Die Einfuhr hätten wir aber auch gestoppt, wenn es die Vogelgrippe nicht geben würde", sagte Walk.
Auf seine Entenfüße musste der Mann deshalb verzichten, teuer wird es für ihn zudem, schreibt der Zoll: "Die Entenfüße werden demnächst verbrannt. Für die Kosten muss der Reisende aufkommen".
Lebensmittel-Einfuhr aus "Dritt-Ländern": Selbst Honig kann verboten sein
Mit Entenfüßen als Snacks hat der Zoll in Düsseldorf bis dato noch nicht zu tun gehabt, sagt Sprecher Michael Walk. Es passiere jedoch täglich mehrmals, dass Reisende mitgebrachte Lebensmittel bei der Einreise dem Zoll abgeben müssen. Das betrifft nur Lebensmittel, die aus Nicht-EU-Ländern bei uns eingeführt werden - und darunter nur solche "tierischen Urprungs".
Im Details verboten ist die Einfuhr von Wurst, Fleisch, Käse und weiteren Milchprodukten, beschreibt Michael Walk - "egal wie sie verpackt sind". Das heißt: Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs in Konserven oder eingeschweiß in Folie sind als Mitbringsel aus Drittländern bei uns Tabu. "Selbst Honig kann ein Problem sein", sagt Walk. Und zwar dann, wenn in dem Honig noch Stücke der Waben sind. Grund: "Dort können Parasiten anhaften".
"Für die Einfuhr solcher Lebensmittel in die EU gelten strenge veterinärrechtliche Bestimmungen", heißt es beim Zoll. Alle Verbote basieren auf den Vorgaben des Tierseuchengesetzes und sollen dazu dienen, vor Tierseuchen zu schützen. (dae)