Düsseldorf. . Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe: Düsseldorf muss wegen Luftbelastung nachbessern. Verband hatte wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte geklagt.

  • Deutsche Umwelthilfe feiert Erfolg in Klage gegen Landeshauptstadt
  • Düsseldorf muss gegen zu hohe Stickstoffdioxidwerte vorgehen
  • Weitere Klagen in anderen NRW-Städten sind anhängig

Zahlreiche Besitzer von Dieselfahrzeugen müssen in NRW künftig mancherorts mit Fahrverboten rechnen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verurteilte am Dienstag die dortige Bezirksregierung dazu, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf „schnellstmöglich“ zu überarbeiten, damit spätestens ab 2018 überall im Stadtgebiet der Grenzwert für das gefährliche Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden kann.

Dieselfahrzeuge gelten als Hauptverursacher dieses giftigen Gases. Nicht zuletzt wegen des Skandals um manipulierte Diesel-Abgaswerte sieht das Gericht Handlungsbedarf. Die Gesundheit der Bürger dürfe nicht länger gefährdet werden. Begrenzte Dieselfahrverbote seien gut geeignet, um den europaweit gültigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überall einhalten zu können.

NRW-Behörden verwiesen bisher an Verantwortung des Bundes

Es handelte sich um den ersten Prozess in NRW wegen erhöhter NO2-Werte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen die Bezirksregierung und die Stadt Düsseldorf geklagt, weil in der Landeshauptstadt im Jahresmittel an manchen stark befahrenen Straßen bis zu 60 Mikrogramm NO2 gemessen werden. Vergleichbare Klagen hat der Umweltverband in Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Bonn und Köln eingereicht. In München und Darmstadt hatte sich die DUH schon durchgesetzt.

Die Behörden in NRW wollten den Luftreinhalteplan für Düsseldorf und für weitere Kommunen bisher nicht ändern. Sie hätten schon alles getan, was rechtlich möglich sei und zum Beispiel große Umweltzonen eingerichtet. Nun sei der Bund in der Pflicht, für saubere Luft zu sorgen. Dieser Argumentation folgte das Gericht ausdrücklich nicht.

Gericht fordert "kreative Lösungen" für bessere Luft

„Wenn der Bund seine Hausaufgaben nicht macht, dann muss das Land sie machen. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht“, sagte der Vorsitzende Richter Winfried Schwerdtfeger. Das Gericht forderte vom Land und von der Stadt Düsseldorf „kreative Lösungen“ für das NO2-Problem ein. Dazu gehörten ausdrücklich auch Überlegungen, Fahrverbote für Diesel zu erlassen. Das Urteil kann noch angefochten werden.

„NRW und Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken. Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote vorzubereiten“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Eine Sprecherin der Bezirksregierung sagte, das Urteil habe sie „nicht überrascht“. Bisher fehlten aber die Rechtsgrundlagen, um den Dieselverkehr beschränken zu können. Im Prinzip sei die Haltung des Gerichts zu begrüßen. „Der Fokus bei der Reduzierung der NO2-Werte muss auf dem Diesel liegen.“