Düsseldorf. . Immer wieder kommt es an Silvester durch Böller zu Verletzungen im Gesicht und an den Händen. Die Düsseldorfer Feuerwehr mahnt deshalb zur Vorsicht.

Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert kurz vor dem Jahreswechsel daran, dass es wegen falschen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen. „Wir möchten niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber jeder, der Böller, Knallfrösche, Goldregen oder Raketen abschießt, sollte bedenken, dass davon bei unsachgemäßem Gebrauch erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgehen können“, erklärt Feuerwehrchef Peter Albers.

Das bestätigt die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte. Immer wieder kommt es zu Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden. Aber auch abgerissene Finger können das Resultat sein, wenn ein Böller in der Hand explodiert. Vom Silvesterabend 2014 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2015 mussten 206 Menschen durch den Rettungsdienst versorgt werden. Die meisten davon kamen zur Behandlung ins Krankenhaus.

Feuerwerk ist gefährlich

Die Feuerwehr weist außerdem darauf hin, dass sich zum Jahreswechsel 2014/15 fünf Menschen durch Feuerwerkskörper verletzt haben. Sie mussten mit Verbrennungen bis zu zweiten Grades ins Krankenhaus gebracht werden. Durch falschen, teils mutwilligen Umgang mit „Böllern“ kam es auch bei mindestens zwei jungen Menschen zu Verletzungen an den Ohren.

Auch die Brandschutzeinheiten sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. In der Zeit von 19 Uhr am Silvesterabend 2014 bis zum Neujahrsmorgen 2015 rückten die Feuerwehrleute 68 Mal zu Brandeinsätzen aus. Bei den meisten Bränden in der Stadt handelte es sich um Kleinbrände, oft verursacht durch Feuerwerkskörper. Allein sechsmal brannte es auf Balkonen.

Ordentlich „geknallt“ und „geböllert“ darf laut Ordnungsamt der Landeshauptstadt nur zum Jahreswechsel am Donnerstag, 31. Dezember, und Freitag, 1. Januar.

Bürger, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann.

Auch den Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche geht das Ordnungsamt nach, heißt es in der Meldung der Stadt. Der Verkauf beginnt am morgigen Dienstag. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen ist zudem verboten.