Ein tödlicher Arbeitsunfall auf einer Baustelle in Flingern vom Mai 2011 soll drei Chefs einer Baufirma jetzt rund 100 000 Euro kosten. Eine tonnenschwere Mauer war damals in einer Baugrube nicht ausreichend gesichert gewesen, umgestürzt und hatte zwei Arbeiter unter sich begraben. Ein 24-Jähriger starb, ein 39-Jähriger wurde so schwer verletzt, dass ihm ein Bein amputiert werden musste. Das Amtsgericht wertete die Schuld der drei Bauunternehmer gestern als „gering“, stellte die Verfahren gegen Auflagen von 17 000 Euro ein. Der Betrag soll den Opfern und ihren Familien zufließen.

Zu Prozessbeginn vor einer Woche hatten sich die Angeklagten zu ihrer moralischen Verantwortung bekannt, jede direkte Schuld an dem tragischen Unglück aber zurückgewiesen. Formell eingetragen als Geschäftsführer der Baufirma, die dort ein neues Gebäude errichten sollte, seien sie für den Abriss der alten Gemäuer auf dem Grundstück nicht zuständig gewesen, hatten damit eine Abrissfirma beauftragt. In deren Auftrag sollten die zwei Arbeiter an jenem Morgen erstmals auf der Baustelle tätig gewesen sein – und waren nur wenig später von der umkippenden Mauer getroffen worden. Dabei hätte laut Arbeitsschutz dort von Anfang an ein Sicherheitskoordinator eingeschaltet sein müssen, was aber erst nach dem Unglück geschah.

An die Witwe des 24-Jährigen hatten die Angeklagten bereits 10 000 Euro gezahlt, sein bis heute traumatisierter Kollege erhielt rund 70 000 Euro. Zwei der Bau-Chefs müssen als Auflage nun jeweils weitere 7000 Euro an die Opfer und deren Familien zahlen, beim dritten Geschäftsführer wurde eine Zahlungsauflage von 3000 Euro verhängt. Alle drei gelten weiterhin als nicht vorbestraft.