Düsseldorf.. Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt Auflagen der Polizei gegen “Dügida“-Marsch. Die Polizei scheitert mit ihrer Beschwerde vor dem OVG in Münster.

Im Streit um den gekürzten Zugweg bei dem für diesen Montagabend in der Düsseldorfer Innenstadt geplanten nächsten Aufmarsch des Bündnisses "Dügida", haben die Organisatoren am Montagnachmittag einen Erfolg vor Gericht erreicht. Das Verwaltungsgericht hat verfügt, dass die Polizei den Zugweg nicht verkürzen darf. Auch die von der Polizei zuvor untersagte Zwischenkundgebung darf stattfinden. Anders als in der vergangenen Woche versammelt sich "Dügida" diesmal zum Start der Demo auf der Bismarckstraße am Hauptbahnhof.

Auch das Oberverwaltungsgericht Münster stützte am Montagabend die Eilentscheidung der Düsseldorfer Richter. Die Beschwerde der Polizei wurde zurückgewiesen. Die Polizei hatte argumentiert, der verkürzte Zugweg sei aus Sicherheitsgründen notwendig. Dies sahen die Richter in Münster nicht als "hinreichend dargetan" an. Der Beschluss wurde kurz nach 18.30 Uhr veröffentlicht, dem Beginn der Dügida-Kundgebung.

Nach mehreren erfolglosen sogenannten Kooperationsgesprächen mit Dügida-Anmelderin Melanie Dittmer hatte die Polizei am vergangenen Freitag einen geänderten Startort und einen kürzeren Zugweg des Aufmarsches verfügt. So hatten sich die um die 300 zumeist aus rechtsextremen Kreisen und der Hooligan-Szenen stammenden Teilnehmer zuletzt auf der Friedrich-Ebert-Straße in direkter Linie zum Haupteingang des Düsseldorfer Hauptbahnhofes getroffen und waren anschließend über die Karlstraße und Graf-Adolf-Straße bis zur Berliner Allee und wieder zurück gezogen. Nun verlangte die Polizei, dass der rechte Pulk um eine Straße Richtung Westen versetzt von der Bismarckstraße über die Karl- und Graf-Adolf-Straße nur noch bis Stresemannplatz ziehen sollte; der auf 290 Meter geschrumpfte Zugweg hätte sich damit im Vergleich zu vergangenem Montag ungefähr halbiert. Zudem wurde der „Dügida“ eine Zwischenkundgebung untersagt, die es vergangenen Montag noch vor McDonald's an der Oststraße gab.

Verkehrsprobleme sind hinzunehmen

"Eine fühlbare Beeinträchtigung von Gewerbetreibenden sei angesichts des Veranstaltungszeitpunkts nicht erkennbar", begründeten die drei Berufsrichter der 18. Kammer am Montagnachmittag ihre Entscheidung. "Einschränkungen des Verkehrs seien mit Blick auf den hohen Rang des betroffenen Grundrechts der Versammlungsfreiheit hinzunehmen, zumal die Nahverkehrsbetriebe bereits entsprechende Planungen für eine Umleitung des Personennahverkehrs durchgeführt hätten." Die Polizei habe Sorge zu tragen, dass "ein etwaiges gewaltsames Vorgehen von Gegendemonstranten" unterbunden werde.

Unterdessen sind für diesen Montagabend vier Gegenveranstaltungen von der Polizei genehmigt worden. Der Düsseldorfer Appell wird wieder zur Kundgebung vorm DGB-Haus an der Friedrich-Ebert-Straße einladen (Start ist 17 Uhr); Unter anderem wollen dort Manfred Rekowski, Präses der evangelischen Kirche im Rheinland, und die stellvertretende Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann Reden halten. Die Initiative „Düsseldorf stellt sich quer“ will an zwei Punkten – Karl-Rudolf-Straße und Mintropstraße – protestieren. Das „NoDügida“-Bündnis stellt sich am nordöstlichen Seiteneingang des Hauptbahnhofes auf. (dae/WE)