Voerde. . Bezirksregierung Düsseldorf verweigert der Stadt Voerde die Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung. Verwaltung rechnet mit Aufschub um mindestens ein JahrBezirksregierung Düsseldorf verweigert der Stadt Voerde die Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung. Verwaltung rechnet mit Aufschub um mindestens ein Jahr

Auf den ersten Blick las sich der Betreff in der E-Mail, die gestern am späten Mittag aus dem Rathaus einging, nur wenig spektakulär. „Flächennutzunsplanänderung Sportpark Friedrichsfeld“ titelte die Stadtverwaltung ihre Mitteilung. Deren Inhalt war dafür umso brisanter: Das Projekt, um dessen Realisierung auf der alten Babcock-Fläche Befürworter und Gegner wegen des dortigen Waldbestandes seit vielen Jahre streiten, ist erst einmal auf Eis gelegt.

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Start des Vorhabens, für das der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl Ende Mai weitere entscheidende Weichen gestellt hatte, einmal mehr um ein Jahr verzögern wird.

Hintergrund der neuen Entwicklung ist ein vor wenigen Tagen im Rathaus eingegangenes Schreiben der Bezirksregierung. Die Aufsichtsbehörde teilt der Stadt darin mit, dass sie beabsichtige, die für eine Projektrealisierung notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes zu versagen, wie die Verwaltung in ihrer Mitteilung verlautet. Die Bezirksregierung meldet unter anderem Bedenken aufgrund der Inanspruchnahme von Wald, der von der Stadt vorgeschlagenen Ersatzflächen und im Hinblick auf den Artenschutz an – allesamt Aspekte, die nicht nur die Gegner des Projektes, sondern auch andere übergeordnete Stellen – darunter der Kreis Wesel zuletzt in einer Stellungnahme Ende April – artikuliert hatten.

Die Stadt hat nun im Zuge eines Anhörungsverfahrens bis zum 3. September die Möglichkeit, die Bedenken der Bezirksregierung auszuräumen. Nach Aussage von Bürgermeister Dirk Haarmann sieht die Genehmigungsbehörde auch Defizite in der Abwägung alternativer Standorte zum ehemaligen Babcock-Gelände, diese halte das Ergebnis für „nicht nachvollziehbar“.

Die Stadt will nun versuchen, die Bezirksregierung von ihrer Planung zu überzeugen. Ob dies gelingt, dazu vermag Haarmann keine Prognose abzugeben. Sollte diese ihre Zustimmung verwehren, bliebe der Stadt die Möglichkeit zu klagen.

Das weitere Verfahren wird laut Haarmann „auf jeden Fall so lange dauern“, dass der Bebauungsplan nicht mehr im Oktober beschlossen werden und Rechtskraft erhalten kann. Knackpunkt: Die Waldrodungsarbeiten, mit denen der Start des Projektes markiert wird, dürfen wegen der Vogelbrutzeit nur im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar erfolgen. Dadurch würde sich der Start um ein weiteres Jahr verschieben.