Dinslaken. Das Evangelische Krankenhaus hatte seit den 80er-Jahren einen Landeplatz. Damit ist nun Schluss. Sprecher erklärt die Hintergründe und Folgen.
Weiße Steine grenzen die Fläche ab, Rasen umgibt den mittleren, gepflasterten Bereich. Ein großes „H“ war dort bislang zu sehen. Nun ist es weg, denn die Funktion, die der Platz am Evangelischen Krankenhaus viele Jahre hatte, ist aufgegeben worden. Der Platz war für Rettungshubschrauber reserviert. Doch das Krankenhaus, so ist es einer Bekanntmachung der Luftfahrtbehörde bei der Bezirksregierung zu entnehmen, hat den Widerruf der Genehmigung zur Errichtung und des Betriebes des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber beantragt.
Und diesem Antrag, der im August 2023 gestellt worden war, ist entsprochen worden. Der Bescheid der Bezirksregierung liegt demnächst öffentlich aus. Doch warum hatte das Krankenhaus den Widerruf beantragt?
In den 80er Jahren wurde der Platz eingerichtet
Die Genehmigung, einen solchen Landeplatz zu betreiben, gibt es laut Auskunft der Bezirksregierung seit dem 20. Juni 1975. In den 80er Jahren wurde der Hubschrauberplatz am Evangelischen Krankenhaus eingerichtet, so ein Sprecher des Krankenhauses. Doch nun wird er nicht mehr benötigt.
Die Krankenhausversorgung und damit eingehend die Organisation der Luftrettung in den Regionen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder verändert. Der Kreis Wesel gehört zum Einsatzgebiet des Rettungshubschraubers Christopher 9, stationiert am BG Klinikum im Duisburger Süden. Von dort kann der Hubschrauber jeden Punkt seines Einsatzgebietes innerhalb von 15 Minuten erreichen. Bevorzugte Anlaufstellen für Luftrettungseinsätze mit schwerstverletzten Unfallopfern im Einsatzgebiet sind beispielsweise das Klinikum Duisburg oder das Evangelische Krankenhaus Duisburg-Nord in Fahrn.
Nur wenige Landungen wurden dokumentiert
Ein Grund, warum auf den Landeplatz nun verzichtet werden soll, liegt auch darin, dass seit dem Jahr 2019 im Flugbuch des Krankenhauses insgesamt nur fünf Landungen dokumentiert seien. „Der vorwiegende Grund für diese Landungen war jeweils die Abholung eines Notfallmediziners, nicht der An- beziehungsweise Abtransport von Patientinnen und Patienten.“ Deshalb erschien eine Fortführung, die mit entsprechenden Auflagen und natürlich auch Kosten verbunden wäre, nicht sinnvoll. Und in einem Notfall könne jede geeignete Freifläche für die Landung eines Rettungshubschraubers genutzt werden. Die entsprechende Sondergenehmigung sei vorhanden.
Und sollte es notwendig sein, könnte ein Rettungshubschrauber auch auf dem Platz ohne „H“ landen. „Da ein Rettungshubschrauber im Notfall auf jeder geeigneten Fläche landen darf, stünde natürlich auch dieser ehemalige Landeplatz dafür zur Verfügung“, so der Sprecher des Evangelischen Krankenhauses.
Bescheid liegt öffentlich aus
Die Bezirksregierung hat dem Antrag des Evangelischen Krankenhauses entsprochen. Eine Ausfertigung des Bescheides einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung liegt in der Zeit vom 21. Februar bis einschließlich 5. März bei der Stadt Dinslaken aus. Eingesehen kann er im Technischen Rathaus, Hünxer Straße 81, bei der Stabsstelle Stadtentwicklung. Und zwar ohne Terminabsprache montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Zudem ist der Bescheid auch auf der Internetseite der Bezirksregierung (www.brd.nrw.de/services) zu finden.
Die rein gepflasterte Landefläche hat eine Größe von 15 mal 15 Metern, der gesamte Platz ist 45 mal 45 Meter groß. Eine alternative Nutzung der Fläche sei gegenwärtig nicht im Gespräch.