Dinslaken. Der Personalmangel bei der Stadtverwaltung sorgt im Bereich Tiefbau für einen Aufgabenstau. Nun wurde eine Lösung beschlossen.

Wie wichtig eine funktionierende Kanalisation ist, zeigt sich bei starken Regenfällen. In der Vergangenheit hat die Stadt schon einiges unternommen, damit bei solchen Ereignissen Straßen nicht unter Wasser stehen. Doch nicht alle Kanäle sind in Ordnung, regelmäßig werden Kamerafahrten unternommen, werden die Mängel erfasst. Das aktuelle Fazit lautet: Für zirka 92 Kilometer der Kanalisation liege ein sofortiger beziehungsweise ein kurzfristiger Handlungsbedarf vor. Doch es herrscht im zuständigen Fachdienst Tiefbau Personalmangel. Vor Weihnachten hatte der Rat eine Lösung beschlossen.

Wie in mehreren Ausschüssen und im Rat berichtet wurde, sei die Personalsituation seit Jahren angespannt. Freie Stellen können trotz mehrfacher Wiederholung der Stellenausschreibung nicht besetzt werden. Gemäß Stellenplan sind im Fachdienst Tiefbau 24 Stellen vorgesehen. Davon sind seit längerer Zeit fünf nicht besetzt. Das hat vor allem im Bereich der Kanalerneuerung/-sanierung zu einem erheblichen Aufgabenstau geführt. Die Folgen sind deutlich: Von den 4,5 Millionen Euro, die jedes Jahr für Maßnahmen zur Verfügung stehen, konnten in den Jahren von 2018 bis 2022 jeweils nur 1,3 Millionen Euro abgearbeitet werden. Das soll sich in den nächsten Jahren ändern.

Sanierungen sind notwendig

Mit der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband gibt es zwei Wasserverbände, die seit Jahrzehnten wasserwirtschaftliche Aufgaben erledigen. Sie können zudem Aufgaben von Städten innerhalb der Verbandsgebiete übernehmen. Deren Mitarbeiter sollen in den kommenden Jahren helfen, notwendige Sanierungsarbeiten durchzuführen. Der Rat hat zugestimmt, dass es eine Kooperationsvereinbarung zur Planung und Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 46 Millionen Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre gibt.

Übertragen werden soll die Projektbearbeitung: von der Planung über die Ausschreibung und die Vergabe, bis zur Bauüberwachung sowie anschließender Abrechnung der Bauleistung. Die Verbände handeln aber nicht allein, weiterhin entscheidet der Bauausschuss über Ausbaupläne für Tiefbaumaßnahmen sowie über das Straßen- und Wegekonzept sowie über das darauf abgestimmte Kanalbauprogramm. Die jeweiligen Planungen werden mit der Stadt Dinslaken abgesprochen.

So wird abgerechnet

Der Stadt würden nur die tatsächlichen Kosten, die für den Verband entstanden sind, in Rechnung gestellt. Nach entstandenem Aufwand für Personal und Sachleistungen, Kosten für externe Gutachter sowie den tatsächlich angefallenen und nachzuweisenden Baukosten. Neben den dringenden Kanalsanierungen beinhaltet die Vereinbarung auch die Instandsetzung von Pumpwerken, den Bau von Regenbecken und Maßnahmen zum ökologischen Gewässerbau.

Misch- und Trennsystem

Das Kanalnetz in Dinslaken ist knapp 360 Kilometer lang. Überwiegend liegt ein sogenanntes Trennsystem vor, bei dem das häusliche Abwasser und das Regenwasser getrennt entsorgt werden. Die Schmutzwasserkanalisation hat dabei eine Länge von zirka 153 Kilometer und die Regenwasserkanalisation umfasst zirka 160 Kilometer.

In einigen Bereichen, z. B. in den Ortsteilen Hiesfeld und Averbruch, wurde dagegen ein sogenanntes Mischsystem verlegt. In einem Mischkanal werden häusliches Abwasser und anfallendes Regenwasser gemeinsam abgeleitet. In der Regel sind die Mischwasserkanäle größer dimensioniert als Kanäle aus einem Trennsystem. Die Länge der Mischwasserkanalisation beträgt zirka 47 Kilometer.

Die Auswirkungen auf die Gebühren

Würde die Kooperation dazu führen, dass von 2024 bis Ende 2028 jedes Jahr alle vorgesehen Projekte umgesetzt würden, würde sich die Abwassergebühr bis 2029 um rund 0,09 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr um 0,06 Euro pro Quadratmeter erhöhen. Für einen Musterhaushalt (Einfamilienhaushalt, vier Personen, 200 Kubikmeter Frischwasserverbrauch jährlich, 130 Quadratmeter versiegelte und angeschlossene Grundstücksfläche) würden sich daraus Mehrkosten in Höhe von rund 25 Euro jährlich ab 2029 ergeben.