Voerde. Warum der in einigen Jahren geltende Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz in der Grundschule auch Voerde nicht nur finanziell unter Druck setzt.

Es ist eine Vorgabe, die Städte und Gemeinden enorm unter Druck setzt: Jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier hat ab August 2029 einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung (OGS). Der Beschluss der Bundesregierung von 2021 gilt aufbauend ab dem Schuljahr 2026/2027. Das bedeutet: Ab August 2026 haben zunächst alle Erstklässler Anspruch auf einen OGS-Platz. Der Bund stellt den Ländern Finanzmittel zur Verfügung. Für die konkrete Umsetzung sind die Kommunen zuständig, sie müssen das entsprechende Raumangebot für den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz schaffen. Offen war bislang, wie genau die Förderung aussieht.

Seit dem 12. Oktober nun liegt die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vor. Und die sorgt in Voerde für keine Freudensprünge. Im Gegenteil. Das machte die Vorstellung der Eckpunkte der Richtlinie im Schulausschuss am Donnerstag deutlich. Enttäuschung löst das für die Stadt Voerde als Schulträgerin ausgewiesene Förderbudget in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro bei einem angenommenen Aufwand von etwa 1,54 Mio. Euro aus. Der Eigenanteil der Stadt liegt bei 15 Prozent, sprich, bei knapp 230.870 Euro. Berechnet wird das Schulträgerbudget zu 90 Prozent nach den Schülerzahlen der Klassen eins bis vier (Stand: Daten 2022/2023), die weiteren zehn Prozent basieren auf den Schlüsselzuweisungen.

Kritik an nicht auskömmlicher Finanzierung durch Bund und Land

Rund 1,3 Mio. Euro Förderung für den OGS-Ausbau – die Verwaltung kommentierte dies im Schulausschuss so: „Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man schaut, was alleine ein Anbau kostet“, erklärte Sven Bolz, Leiter des Fachbereichs Bildung, Sport und Kultur. Vor einigen Monaten bereits war Kritik aus dem Rathaus an der nicht auskömmlichen Finanzierung laut geworden, die Unterstützung des Bundes reiche bei weitem nicht aus, hieß es. Ein weiterer Knackpunkt aus Sicht der Stadt: Voraussetzung für die Bewilligung des Schulträgerbudgetbeitrages in voller Höhe ist, dass bis zum 31. Dezember 2024 die vollständigen Anträge bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Heißt: Die Kommunen haben nur noch ein Jahr Zeit dafür.

Wer nach dem Stichtag Anträge einreicht, bei dem entfällt die Schulträgerbudgetbindung. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 komplett abgeschlossen sein. Des Weiteren gilt eine Zweckbindung: Die beträgt 20 Jahre bei Investitionen wie etwa Baumaßnahmen und zehn Jahre bei der Beschaffung beweglicher Gegenstände (zum Beispiel Mobiliar), erläuterte die Voerder Verwaltung.

Schulausschussvorsitzende: Man kann nur die Augen verdrehen

Die Schulausschussvorsitzende Ulrike Schwarz erklärte, dass sich nun die Frage stelle, für welche Maßnahme im Zuge des OGS-Ausbaus die Stadt die Förderung einsetzt. Die SPD-Ratsfrau mahnte, dass die Kommune die Zeitschiene genau in den Blick nehmen müsse, und sprach Klartext: Man könne nur die „Augen darüber verdrehen“, dass man „uns so im Stich lässt“ bei der Bewältigung dieser großen Aufgabe. Über die konkrete Verwendung der Mittel konnte der Schulausschuss jetzt angesichts der noch nicht getroffenen Priorisierung einer Maßnahme kein Votum abgeben, insofern nahm das Gremium die von der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlichte Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen beim OGS-Ausbau lediglich zur Kenntnis.