Dinslaken. Immobilienbesitzer, die mit Fernwärme heizen, können durch eine Gesetzesänderung Geld sparen. Die Stadtwerke Dinslaken erklären die Bedingungen.
Aktuell kann die Heizung kalt bleiben – aber der Herbst naht und damit auch die teure Heizperiode. Wer mit Fernwärme heizt, hat allerdings unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Geld zu sparen. Das erklären die Stadtwerke Dinslaken auf Anfrage der NRZ. Denn seit der Änderung der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ im vergangenen Jahr ist es Kunden möglich, die vertraglich vereinbarte Wärmeleistung während der Vertragslaufzeit anpassen zu lassen.
Das ist die Anschlussleistung
Diese so genannte Anschlussleistung wird vor Vertragsschluss und Herstellung des Fernwärmeanschlusses festgelegt, so die Stadtwerke Dinslaken – „im Idealfall über eine Wärmebedarfsberechnung oder alternativ über den aktuellen Wärmebedarf der Immobilie“, so Stadtwerke-Sprecherin Britta Bethe. Der Wert richtet sich unter anderem nach der Größe der zu beheizenden Fläche, dem Bauzustand und der Ausstattung der Immobilie und wird so berechnet, dass die Wohnfläche auch am statistisch kältesten Tag im Jahr auf rund 20 Grad beheizt werden kann. „Die vorzuhaltende höchste Wärmeleistung wird bei der Norm-Außentemperatur von minus 10°C angeboten. Bei höheren Außentemperaturen wird die Wärmeleistung durch eine gleitende Netzvorlauftemperatur entsprechend angepasst, so dass eine geringere Wärmeleistung zur Verfügung gestellt wird. Dementsprechend wird die Anschlussleistung relevant, wenn es um eine ausreichende Wärmeversorgung eines Objektes geht,“ so Britta Bethe.
Ist die Anschlussleistung etwa zu gering bemessen, bestehe das Risiko, dass keine ausreichende Wärmeversorgung gegeben ist. Vor allem bei „länger anhaltenden Kälteperioden, bei denen die Wärmeanforderung die geschuldete Leistungsbereitstellung für einen längeren Zeitraum übersteigt oder wenn eine Liegenschaft in einem kürzeren Zeitraum schnell aufgeheizt werden soll“, so die Sprecherin der Stadtwerke Dinslaken.
Bis 10 kW gilt der Basispreis
60 Prozent aller Kunden der Stadtwerke in Dinslaken beziehen Fernwärme. Neukunden haben einen Basispreis von bis zu 10 kW – derselbe Anschlusspreis gilt also auch bei etwa 7 kW. Bei 85 Prozent der Immobilien liegt der Anschlusswert allerdings über 10 kW. „Dies ist aber auch nicht verwunderlich, wenn man unsere Kundenstruktur beziehungsweise den Bestand der an die Fernwärme angeschlossenen Gebäude betrachtet,“ erklärt Britta Bethe. Neben zahlreichen Einfamilienhäusern angeschlossen seien vor allem größere Gebäude – Mehrfamilienhäuser etwa der Wohnbau, Vivawest, Covivio oder privater Vermieter – sowie öffentliche Gebäude wie Büroflächen und Ladenlokale. „Dementsprechend haben wir im Innenstadtbereich auch eine sehr hohe Anschlussdichte von zum Teil mehr als 90 Prozent der Gebäude.“
Reduzierung brachte Kunden aus Dinslaken Ersparnis von 150 Euro im Jahr
Bei Dietmar R. aus Dinslaken (Name der Redaktion bekannt) war ebenfalls eine höhere Anschlussleistung angesetzt: 13 kW. Er hat eine Reduzierung auf 10 kW beantragt – und spart so nach eigenen Angaben 150 Euro im Jahr. Für die Umstellung wurde allerdings eine Gebühr von 149 Euro fällig. Trotzdem, so sagt er, hat sich der Aufwand gelohnt. Gerade bei älteren Immobilien könne sich eine Überprüfung lohnen, so Akke Wilmes, Energieberater im Kreis Wesel.
Tatsächlich erreichen derartige Anfragen die Stadtwerke regelmäßig, so Britta Bethe – auch vor der Gesetzesänderung schon wurden „Anpassungen der Anschlussleistung gemeinsam mit dem Kunden besprochen und in aller Regel einvernehmlich umgesetzt.“
Zwar könne man „nicht pauschal sagen, dass bei allen Kunden, die einen Anschlusswert von mehr als 10 kW haben, Einsparpotenzial besteht.“ Selbst bei Einfamilienhäusern liege der Wärmebedarf „regelmäßig über 10 kW, wenn diese etwas größer gehalten sind oder nicht auf dem neuesten Baustandard beruhen.“
Warum sich der Wärmebedarf einer Immobilie ändern kann
Allerdings kann sich der Wärmebedarf einer Immobilie durchaus ändern: Durch Familienzuwachs etwa oder wenn Kinder ausziehen. Vor allem aber könne laut Britta Bethe eine „spätere Reduzierung der Anschlussleistung Sinn machen, wenn an der fernwärmeversorgten Immobilie größere wärmedämmende Sanierungen vorgenommen werden, die den Wärmebedarf deutlich mindern.“ Wer also seine Immobilie saniert hat, könnte im Zweifel zu hohe Grundgebühren zahlen. Die Stadtwerke bitten Kundinnen und Kunden in solchen Fällen, Kontakt zur Fernwärmeversorgung Niederrhein (Tel. 0800 1160580) aufzunehmen.
So entsteht die Gebühr
„Aus der vorzuhaltenden höchsten Wärmeleistung wird in Abhängigkeit von der Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur der Fernheizwasser-Volumenstrom ermittelt und an der Übergabestation von der Fernwärmeversorgung Niederrhein eingestellt.“ Bei Änderungen des Anschlusswertes müsse diese Einstellung geändert werden. Je nachdem, welche Übergabestation installiert sei und wie umfangreich die Leistungsänderung sei, seien möglicherweise „noch Regler und Ventile oder im ungünstigsten Fall sogar die komplette Station auszutauschen.“ Zudem müsse die Vertragsänderung dokumentiert und in den verschiedenen Systemen umgesetzt werden.
Die Kostenpauschalen zur Abdeckung dieses Aufwands liegen zwischen 149 und 449 Euro. „Sofern umfangreichere Arbeiten erforderlich sind, erfolgt eine individuelle Kalkulation des Aufwands.“