Dinslaken. Wir sich ein Lastenrad anschaffen will, kann einen Antrag auf einen Zuschuss bei der Stadt stellen. So hoch kann die Förderung ausfallen.
Nur noch sieben Jahre, dann nutzen die Bürgerinnen und Bürger kaum noch den privaten Pkw für ihre alltäglichen Wege, sondern bewegen sich mit dem Rad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV. Dieses Ziel wurde im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt für das Themenfeld Mobilität formuliert.
Ein Baustein, der dazu beitragen soll, dass das formulierte Ziel erreicht wird, hat der Dinslakener Stadtrat Anfang des Monats einstimmig auf den Weg gebracht. Diejenigen, die sich ein Lastenrad anschaffen, können bei der Verwaltung einen Zuschuss beantragen. Grundlage dafür ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von FDP, CDU, die Grünen und „Die Partei“.
Beitrag für einen klimafreundlichen Alltag
Mit dieser Förderung werde den Bürgern die Anschaffung solcher kostspieligen Räder erleichtert, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Kurze Strecken, die sonst mit Auto zurückgelegt werden, könnten so wegfallen. Damit könne man einen Beitrag für einen klimafreundlichen Alltag leisten.
Die Stadt fördert einmalig den Kauf von „serienmäßig hergestellten, zwei- oder dreirädrigen Lastenrädern beziehungsweise Cargobikes, die mehr Ladevolumen und Ladegewicht haben, als herkömmliche Fahrräder. Die Mindestnutzlast muss 50 Kilogramm betragen - ohne Fahrradgewicht und Fahrer.
Neue und gebrauchte Räder werden gefördert
Gefördert werden sowohl Lastenräder mit oder ohne elektrische Tretunterstützung. Auch Anhänger werden von der Stadt gefördert. Sie müssen eine Zuladung von mindestens 30 Kilogramm aufweisen. Angeschafft werden müssen sie über einen gewerblichen Anbieter und sie müssen über eine Gewährleistung verfügen. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob die Lastenräder oder Anhänger neu oder gebraucht sind.
Eine höhere Zuwendung erhalten Haushalte mit einem geringeren Einkommen: Hier sind es 40 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, maximal jedoch 800 Euro, wenn das Rad keine elektrische Unterstützung hat. Ist sie vorhanden, beträgt die Förderung maximal 1200 Euro. Andere Haushalte erhalten einen Zuschuss von 20 Prozent der Netto-Anschaffungskosten. Verfügt das Lastenrad über eine elektrische Unterstützung sind es maximal 800 Euro, ohne sind es maximal 500 Euro. Zuwendungsfähig für den höheren Fördersatz sind Haushalte, die einen Nachweis über staatlich anerkannte Transferleistungen, wie zum Beispiel Wohngeld, vorlegen.
Diese Summe steht zur Verfügung
Zudem sind die städtische Förderrichtlinie Bonuszahlungen vor. Familien und Alleinerziehende erhalten einen Bonus von je 150 Euro pro Kind. Haushalte, die über maximal ein Kfz verfügen, können mit einem Bonus in Höhe von 300 Euro rechnen. Ist ein Familienmitglied mit einer Behinderung vorhanden, wird ein Bonus von 150 Euro gezahlt.
Anträge können bei der Stabsstelle „Nachhaltige Entwicklung“ gestellt werden. Für dieses Jahr stehen 50.000 Euro zur Verfügung.
Beispielrechnungen
Eine Familie mit geringerem Einkommen und mit zwei Kindern kann mit diesem Zuschuss rechnen. Wird ein Lastenrad mit elektrischer Unterstützung für 4500 Euro angeschafft, erhält sie die maximale Förderung in Höhe von 1200 Euro plus einem Bonus in Höhe von 300 Euro. Der Eigenanteil liegt bei 3000 Euro. Bei einem Rad, das 2700 Euro kostet, gibt es diesen Zuschuss: 1080 Euro (40 Prozent der Anschaffungskosten) und 300 Euro als Bonus. Der Eigenanteil liegt bei 1320 Euro.
Für eine Familie mit höherem Einkommen sieht die städtische Förderung so aus: Kostet das Rad 4500 Euro, gibt es 800 Euro (maximale Förderung) als Zuschuss und 300 Euro als Bonus. Bei einem 2700 teuren Rad sind es 540 Euro (20 Prozent) und 300 Euro Bonus.