Dinslaken. Die Experten des Vereins Haus & Grund haben viele Fragen zur neuen Grundsteuer beantwortet. Diese Forderung werden beim Mieterstrom erhoben.

Das Finanzamt richtete eine Hotline ein, um Fragen zur neuen Grundsteuererklärung zu beantworten. Auch die Fachleute beim Verein für Immobilienbesitzer „Haus & Grund“ hatten einige Gespräche zu führen, Aufklärungsarbeit zu leisten und Hilfestellung zu geben. „Es herrschte eine große Verunsicherung“, hieß es anlässlich des Besuches des Landesvorstandes in der Geschäftsstelle in Dinslaken.

Es wurden nicht nur Beratungsgespräche geführt, die Umstellung der Grundsteuer, die Neuberechnung führte dazu, dass der Verein 30 neue Mitglieder hat, wie Haus & Grund-Geschäftsführerin Cordula Freitag bei dem Besuch des Landesvorstandes in der Geschäftsstelle berichtete.

Unsicherheit ist bei vielen Hausbesitzern geblieben

Nicht nur bei der Erstellung der Erklärung hilft der Verein. Fragen hatten Immobilienbesitzer auch, nachdem Wirtschaftsminister Robert Habeck das Aus von Öl- und Gasheizungen verkündete. Die Ankündigung, sie ab 2024 aus dem Verkehr zu ziehen, habe viele Immobilienbesitzer verunsichert. „Das hat unsere Mitglieder stark nervös gemacht“, so Walter Eilert, Vorsitzender des Verbandes Ruhr. Mittlerweile hat sich die Ampel verständigt. Die Unsicherheit ist aber bei den privaten Hausbesitzer geblieben. Deshalb würden sich auch an den Verein wenden. Sie seien auf der Suche nach jemanden, der aus der Unsicherheit eine Sicherheit macht, beschreibt es Eilert.

Unterstützung der Politik wünscht sich Haus & Grund in einer anderen Sache: beim Thema Mieterstrom. Hierbei sei man schon fünf Jahre unterwegs, um das vorhandene Potential zu heben. Es geht darum, dass Vermieter, die über eine Photovoltaikanlage gewonnenen Strom an die Mieter weitergeben können. Bislang gelingt es nur mit einem Energieversorger als Partner. Ohne ihn sei es schwierig, denn der Vermieter müsste ein Gewerbe anmelden.

Das müssen Vermieter beim Mieterstrom beachten

Wer eine Solaranlage betreiben und den Strom an seine Mieter verkaufen möchte, muss beim Finanzamt ein Gewerbe anmelden, die Einnahmen als gewerbliche Einnahmen versteuern und sich als Energieversorger registrieren und die Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen lassen. Er muss einen Mieterstromvertrag, der unabhängig vom Mietvertrag sein muss, abschließen und muss wissen, dass der Vertrag nur eine Laufzeit von einem Jahr haben darf. Auch muss er einen Preis garantieren, der max. 90 Prozent des Grundversorgertarifs beträgt.

Diese Probleme sehen die Immobilien-Experten von Haus & Grund: Es bestehe ein finanzielles Risiko für Vermieter kleiner Objekte, das sind zum Beispiel Häuser mit vier Wohnungen. Die Mieter dürfen sich frei entscheiden, ob sie sich an der Mieterstromversorgung beteiligen wollen oder lieber einen anderen Stromanbieter wählen. Fällt ein Mieter als Stromkunde aus, wird die Finanzierung der Solarstromanlage stark gefährdet.

Diese Forderungen hat der Verein

Deshalb fordern die Vertreter des Vereins Haus & Grund gemeinsam mit anderen Immobilienverbänden eine radikale Vereinfachung der direkten Verwendung von lokal erzeugtem erneuerbaren Strom im Mietwohnungsbereich für Mieterstrom, Wärmepumpen, Hausbedarfsstrom und Elektromobilität. Die neue Regelung sei so zu erlassen, dass das Konzept des Mieterstroms den gleichen Erfolg haben kann, wie es bereits im selbst genutztem Eigenheim der Fall sei. So könne erreicht werden, dass der im Wohnquartier erzeugte Strom ohne Umwege den Mieter erreicht.

So ist die Beratung geregelt

Der Verein bietet jeweils mittwochsnachmittags eine Beratung an. Hauptsächlich nach einer Terminvereinbarung. Das hat sich im Laufe der Corona-Pandemie eingespielt. Die Gespräche sind planbar und es gibt keine Wartezeiten. Telefonisch ist die Geschäftsstelle unter 02064/51444 zu erreichen.