Hünxe. Im Haupt-, Finanz-und Liegenschaftsausschuss berichtete der Hauptamtsleiter auf Anfrage der SPD-Fraktion über Maßnahmen im Katastrophenfall.
Im vergangenen Haupt-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Hünxe erläuterte Hauptamtsleiter Klaus Stratenwerth auf eine Berichtsanfrage der SPD-Fraktion die Vorbereitung der Gemeinde auf Katastrophen- und Notfallszenarien. „Wir haben die Berichtsanfrage gestellt, weil einige Kommunen, unter anderem auch die Nachbarkommune Voerde, solche Pläne aufgestellt haben. Da war die Frage, ob so etwas auch in Hünxe angedacht ist und wie die Abstimmung mit den übergeordneten Stellen ist, wenn, was wir nicht hoffen wollen, solche Fälle mal eintreten“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Horst Meyer.
Grundsätzlich seien Gemeinden „nur“ für Brandschutz und Hilfeleistung zuständig, bei Katastrophensituationen seien die Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung „zur Mitwirkung verpflichtet, unter Federführung des Kreises, und gemeinsam mit dem Kreis für die Behandlung der Bevölkerung verantwortlich. Das sind die einzigen Zuständigkeiten der Gemeinde innerhalb einer Katastrophe“, erklärte Stratenwerth.
Möglichkeit für Notrufe muss zuerst gesichert sein
Erste Aufgabe sei die Sicherstellung des Notrufes, also dass solche abgesetzt werden können. „Wenn dieser Notruf ausfällt, muss die Gemeinde tätig werden. Nächster Punkt ist, die Informationen über die Katastrophenlage an die Bevölkerung weiterzugeben und wir müssen als Verwaltung in der Lage sein, bei bestimmten Lagen tätig zu werden, gerade im Falle des Stromausfalls. Außerdem stehen wir bei einer Katastrophe im ständigen Austausch mit dem Kreis Wesel, um Informationen entgegenzunehmen.“ Wichtig sei, dass im Fall der Katastrophe alle Hilfsorganisationen unter der Leitung des Kreises stünden. Stratenwerth: „Ich habe als Gemeinde da eigentlich überhaupt keinen Zugriff.“
Acht Notfallinformationspunkte
Im Falle einer Katastrophe gebe es in der Gemeinde, wie auch in Voerde, sogenannte Notfallinformationspunkte (NIP’s). „Das sind im Falle des Ausfalls der Notrufnummer, die Punkte, an denen wir dafür Sorge tragen müssen, dass die Bürger weiterhin einen Notruf tätigen können.“ Bei dem Konzept der Gemeinde sei geplant, dass an acht Stellen Notrufe möglich sein sollen. Diese sollen die vier Feuerwehrgerätehäuser (Alte Weseler Straße 25, Hünxe; Waldweg 55, Bruckhausen; Waldheideweg 3, Bucholtwelmen; Alte Marienthaler Straße 6, Drevenack) sowie das Rathaus, ein Ort in Krudenburg, einer in Gartrop und eine Stelle in der Brömmenkamp-Siedlung Bruckhausen sein.
Insgesamt sei das Thema Katastrophenlage sehr komplex. „Ich plane nicht nur für den flächendeckenden 72-Stunden-Stromausfall, sondern es gibt auch andere Lagen, angefangen bei einer Havarie eines Chemietankers auf dem Kanal bis hin zu einer Bombenentschärfung oder einer Gewitter-/Sturmlage. Ich denke, für diese kleineren Lagen sind wir gut gewappnet, das haben wir auch bei der Evakuierung (im Rahmen der Bombenentschärfung im Oktober 2021, Anm. d. Red.) gezeigt. Das können wir ganz gut stemmen“, so Stratenwerth.
Bürger nicht in falscher Sicherheit wiegen
Aber man dürfe als Gemeinde „nicht den Eindruck erwecken, dass im großen Katastrophenfall die Bürger hierhin kommen und mit allem versorgt werden können. Wir haben keine Generatoren und keine Lebensmittel im Keller stehen. Wir sind froh, wenn wir uns dann selbst versorgen können.“ Der Leiter der Hünxer Feuerwehr, Stephan Hinz-Sobottka, ergänzte: „Der Landrat muss eine Katastrophe ausrufen, da damit auch bestimmte Rechte und Pflichten sowie Kostenfragen geklärt werden.“