Paragrafen und das Handeln von Behörden haben bürgerschaftliches Engagement niedergeschlagen. Ein trauriges Ende nicht nur fürs Freibad Hiesfeld.
In zwei Jahren wäre das Freibad Hiesfeld 100 Jahre alt geworden. Kurz vorher kam nun das endgültige Aus – besiegelt durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Was besonders bitter ist: Nicht etwa ein Fehlverhalten des Freibadvereins hat den Traum vom Freibad platzen lassen.
Sondern die Stadt hat den Freibadverein bei der Prüfung des Bürgerbegehrens möglicherweise juristisch falsch beraten. Und die Stadtwerke der Stadt Dinslaken, deren von vielen Bürgern angezweifeltes Gutachten den Freibadbau überhaupt verhindert hat und deren Rolle in der aktuellen Diskussion um die Nachnutzung des Geländes bislang auch etwas unglücklich war, haben durch den Abriss des Beckens im Jahr 2019 Fakten geschaffen.
Beides – die falsch formulierte Begründung auf der Unterschriftenliste und das fehlende Becken, das das Bürgerbegehren seines Ziels beraubt hat – waren nun Formalien, die zur Abweisung der Klage führten. Und dass das Bürgerbegehren durch den Kompromiss ausgehebelt wurde – wie konnten die Vertreter des Freibadvereins damals ahnen, was mehrere Gerichte erst mühsam herausfinden mussten?
Die Initiatoren des Freibadbegehrens haben eigentlich nur einen Fehler gemacht: Sie haben den Worten des damaligen Bürgermeisters Glauben geschenkt und sind einen Kompromiss eingegangen, statt den Bürgerentscheid durchzuziehen.
Die traurige Bilanz: Nicht nur das Freibad ist passé. Sondern bürgerschaftliches Engagement wurde durch Paragrafen und Handeln von Behörden erfolgreich verhindert, Bürger wurden vor den Kopf gestoßen. Wer will sich da noch vor Ort engagieren? Dass eine Ratsmehrheit zuletzt den von Bürgern erarbeiteten Entwurf der DinFleg zur Nachnutzung des Freibadgeländes abgewiesen hat, passt gut in diese Reihe.