Dinslaken. Die Parkgebühren in der Dinslakener Innenstadt sollen steigen. Anlass ist eine Gesetzesänderung. Was Autofahrer künftig zahlen sollen.
Die Änderung kommt zur Unzeit: Seit Monaten steigen die Lebenshaltungskosten, die Energiekosten explodieren. Und genau jetzt wird eine bereits 2015 beschlossene Neuregelung der Umsatzsteuer wirksam. Diese soll, so ist es von der Stadtverwaltung vorgesehen, in Dinslaken so umgesetzt werden, dass zum 1. Januar 2023 die Parkgebühren in der Dinslakener Innenstadt steigen – um 20 Cent pro Stunde.
Das ist der Hintergrund
Im Jahr 2015 wurde der Paragraf des Umsatzsteuergesetzes gestrichen, der eine Kopplung an die Körperschaftssteuer vorsah. Das betrifft in Kommunen etwa die Erhebung von Parkgebühren. Nach altem Recht wird bei der Parkraumbewirtschaftung nur Umsatzsteuer fällig, wenn sie an einen körperschaftssteuerlichen Betrieb gewerblicher Art (BgA) geknüpft ist. „Die gesetzliche Neuregelung bezweckt die Gleichstellung von marktrelevanten Leistungen von Personen des öffentlichen Rechts, die zu den gleichen Bedingungen erbracht werden sollen wie die der privatwirtschaftlichen Unternehmen“, so die Stadt Dinslaken. Also können nun auch öffentliche Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden – je nachdem, ob die Stadt auf privatrechtlicher Grundlage, also wie eine Unternehmerin, tätig wird oder auf öffentlich-rechtlicher Grundlage – also in einem Bereich, der nur der Kommune vorbehalten ist.
Deswegen unterliegen ab Januar einige städtisch betriebene Parkplätze der Umsatzsteuerpflicht. Parkuhren oder Automaten entlang öffentlicher Straßen etwa können nur Kommunen aufstellen. Hier wird keine Umsatzsteuer fällig. Wenn eine Stadt aber Parkgebühren auf einem separaten Parkplatz außerhalb öffentlicher Straßen nimmt, könnte sie in in einen Wettbewerb mit privaten Anbietern treten – und wird umsatzsteuerpflichtig. Es sei denn die Einnahmen liegen unter der Grenze von 17.500 Euro im Jahr – was aber nicht der Fall ist: Die „Wettbewerbsrelevanz aufgrund der Höhe der Einnahmen“ sei „bejaht worden“, erklärt die Stadtverwaltung in der entsprechenden Vorlage für die Politik.
Danach würden folgende Parkflächen ab Januar der Umsatzsteuer unterliegen: Am Neutor, Klosterstraße, Rutenwallweg, Bahnstraße, Marktstraße, Voerder Straße/Althoffstraße, Bahnhofsplatz, Jahnplatz, Schillerstraße. Dort müssten dann mit 19 Prozent Umsatzsteuer in Zone 1 pro halbe Stunde 83 Cent (statt jetzt 70 Cent) bzw. ab der dritten Stunde 95 Cent (statt 80) und in Zone 2 pro halbe Stunde 71 Cent (statt 60) und ab der dritten Stunde 83 Cent (statt 70) fällig werden.
Das ist geplant
„Zur Vereinheitlichung“ schlägt die Stadt vor, die Gebühren an allen Automaten – also auch an den nicht-umsatzsteuerpflichtigen - um 10 Cent pro angefangene halbe Stunde anzuheben. „Danach würde zwar nicht der volle Umsatzsteuerbetrag weitergegeben, der verbleibende Anteil kann jedoch durch die Einnahmen der umsatzsteuerfreien Gebühren gedeckt werden,“ heißt es.
Somit würden, wenn die Politik der Vorlage zustimmt, ab Januar in Zone 1 die Parkgebühren von 70 auf 80 Cent pro halbe Stunde steigen und ab der dritten Stunde von 80 auf 90 Cent. In Zone 2 würden statt 60 nun 70 Cent pro halbe Stunde fällig, ab der dritten Stunde statt 70 nun 80 Cent.
An den Gebühren für Tages-, Wochen- oder Monatsparkplätze ändert sich nichts. Allerdings würden dazu neben dem Bereich Bachstraße und Heinrich-Nottebaum-Straße, auch der Parkplatz Voerder Straße/Althoffstraße, sowie die Voerder und die Parkstraße gehören.
Für die Änderung müssen 67 Parkscheinautomaten umgerüstet werden. Die Kosten für die Umprogrammierung liegen bei 20.000 Euro. Die Umsatzsteuer soll bei den Gebühren auf den Flächen ausgewiesen, die der Umsatzsteuer unterliegen.
Letzte Erhöhung 2015
Zuletzt wurden die Parkgebühren - unter Protest der Händler in der Innenstadt – im Sommer 2015 erhöht - um 20 Cent je halbe Stunde – also von 50 auf 70 Cent in Zone 1 und von 40 auf 60 Cent in Zone 2. Die Stadt erhoffte sich dadurch Mehreinnahmen – die auch flossen. Bereits im Jahr 2016 stiegen die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung um 271.000 Euro im Jahr.
Im Vor-Corona-Jahr 2019 hat die Stadt Dinslaken 1,48 Millionen Euro über die Parkraumbewirtschaftung eingenommen.
Blick in die Nachbarschaft
In Voerde und Hünxe werden gar keine Parkgebühren erhoben. In Wesel wurde die Gebührensatzung 2003 geändert. Seither kostet das Parken in der Innenstadt einen Euro je angefangene Stunde (20 Cent für 12 Minuten) für alle Parkuhren und Parkscheinautomaten. Außerhalb des Innenstadtrings werden 50 Cent je angefangene Stunde fällig (10 Cent für 12 Minuten).
In Moers wird in der Zone Neumarkt ein Euro für die halbe Stunde verlangt, in Zone 1 50 Cent für eine 20 Minuten, in Zone 2 50 Cent für die halbe Stunde, in Zone 3 wird für den ganzen Tag eine Gebühr von 2 Euro erhoben.
In der Oberhausener Innenstadt kostet das Parken einen Euro pro Stunde. Im Centro parken Kunden kostenlos.
In Duisburg kostet das Parken an Parkautomaten in der Innenstadt 50 Cent für die erste angefangene Stunde, einen Euro für die zweite Stunde und 1,50 Euro für jede weitere Stunde. In den Parkhäusern im Bereich der Königstraße (Goldbeck) werden 2,50 Euro pro Stunde fällig.