Voerde/Dinslaken. Laut Netzwerk Kindertagespflege verstoßen Dinslaken und Voerde gegen eine Vorgabe des Kibiz und nehmen damit Fördermittel zu Unrecht in Anspruch.
Laut einer Umfrage des Netzwerks Kindertagespflege NRW zu den „Kommunalen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in NRW“ gehört Voerde – ebenso wie Dinslaken – zu den Kommunen, die gegen mindestens eine Vorgabe des Kibiz (Kinderbildungsgesetz) verstoßen. Dabei geht es um die Vertretungsregelung.
Laut Kibiz soll die Kommune für Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Tatsächlich würden die Kommunen aber erwarten, dass die Kindertagespflegeperson die Vertretung selbst organisiert. Nach Auffassung des Netzwerks Kindertagespflege NRW würden die betreffenden Kommunen durch den Verstoß zu Unrecht Fördermittel des Landes nach § 24 Absatz 4 Satz 5 des Kibiz in Anspruch nehmen.
Das sagt die Stadt Voerde
Das ist nach Ansicht der Stadt Voerde „falsch“, so Stadtsprecherin Miriam Gruschka. Das Netzwerk Kindertagespflege „verkennt hier den Sinn des Fördergedankens“ des betreffenden Kibiz-Paragrafen. Die Landesmittel „dienen zur Abfederung des immensen Verwaltungsaufwandes, der den Kommunen neben den tatsächlichen Betriebskosten eines jeden einzelnen Betreuungsplatzes durch die rechtliche Verpflichtung zur Schaffung und Bereitstellung von Betreuungsplätzen entsteht“, so Miriam Gruschka. Die Auszahlung dieser Pauschale sei „zwar an die im Gesetz ausgeführten Parameter geknüpft, ist aber nicht unrechtmäßig, wenn ein einzelner Parameter zwar nicht im Wortlaut des Gesetzes, jedoch in der Praxis umgesetzt“ werde.
Die Vertretungsregelung in sogenannten „Großtagespflegestellen“ in Voerde sei durch entsprechende Vereinbarungen mit den betreibenden Trägern sichergestellt. „Die Vertretung von Einzelpersonen, die privatgewerblich Kindertagesbetreuung anbieten, konnte bisher immer in Zusammenarbeit des Fachdienstes mit der Betreuungsstellen und den anfragenden Eltern bedient werden“, so die Sprecherin der Stadt Voerde. Künftig werde es ein „Konzept mit zwei Freihalteplätzen für Eltern/Kinder mit Vertretungsbedarf in den Einzeltagespflegen“ geben. Dies befinde sich derzeit in der Umsetzung.
Die Stadtverwaltung Dinslaken hat sich auf Anfrage nicht zum Thema geäußert. (aha)