Münster/Dinslaken. Wird das Bürgerbegehren zum Freibad Dinslaken-Hiesfeld wieder eingesetzt? Darüber entscheidet das Oberverwaltungsgericht am 8. November.
Wird das Bürgerbegehren zum Freibad Hiesfeld wieder eingesetzt und die Bürger können über die Zukunft des Freibades abstimmen? Das entscheidet sich nun endgültig am Dienstag, 8. November, 10.30 Uhr, in Münster. Dann verhandelt das Oberverwaltungsgericht über die Revision der Initiatoren des Bürgerbegehrens, Reinhard Claves und Rainer Horstmann.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Sommer 2020 die Klage des Vereins auf Wiedereinsetzung des Bürgerbegehrens abgewiesen – aber die Revision aufgrund der „grundsätzlichen Bedeutung der Sache“ zugelassen. Dabei geht es um die Frage, wie ein Bürgerbegehren regulär beendet wird. Denn die Gemeindeordnung sieht nur zwei Alternativen vor: Das Bürgerbegehren wird durch den Rat abgewiesen – oder nicht. Im Fall des Freibadvereins hatte aber ein Kompromiss das Bürgerbegehren beendet, der vorsah, dass das vorhandene Becken des Freibades durch einen Neubau ersetzt wird. Weil dies aufgrund eines Bodengutachtens nicht umgesetzt wurde, wurde damit der Kompromiss nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens nachträglich wieder aufgekündigt, so dass das Bürgerbegehren wieder aufleben und durch die Stadt als zulässig festgestellt werden müsse.