Dinslaken. In der Berufung kämpfte ein 32-Jähriger gegen eine Gefängnisstrafe. In Dinslaken verletzte er seine Mutter und bedrohte Polizisten per Mail.

Nicht jeder, der sich seltsam verhält, muss unzurechnungsfähig sein. Psychiatrische Sachverständige sprechen da gerne von einer Normvariante. Das trifft wohl auch auf den 32-jährigen Wahl-Düsseldorfer zu, der in den Jahren 2020 und 2021 Krieg gegen seine Mutter (58) in Dinslaken führte und eine ebenso einseitige wie strafbare Kommunikation mit der Kreispolizeibehörde Wesel pflegte. In zweiter Instanz musste sich jetzt das Landgericht Duisburg mit dem Fall befassen.

Bei einem Streit im Auto schlug der Angeklagte seine Mutter, weil bei der Übergabe eines Bechers ein Tropfen Kaffee auf seine Hose geriet. Die Frau erlitt einen Augenhöhlenbruch. Eine Gewaltschutzanordnung verbot dem Sohn eine weitere Annäherung. Was den nicht interessierte. Mehrfach randalierte er vor dem Haus der Frau, zerschlug eine Haustürscheibe und zerbeulte das Auto des Lebensgefährten der Mama.

Seltsame Notrufe und Mails an die Polizei

Im März 2021 wählte der 32-Jährige mehrfach die Telefonnummer des polizeilichen Notrufs und behauptete „Ich habe meine Mutter erschossen“ und „Ich habe sie mit einem Hammer erschlagen“. Die Frau war durchaus lebendig. In Mails an die Kreispolizeibehörde beschimpfte der Angeklagte sämtliche Polizisten und äußerte die Ansicht, dass man sie alle jagen und töten müsse. Insbesondere einen bestimmten Kriminalhauptkommissar, den er auch in persönlichen Nachrichten bedrohte.

Das Amtsgericht Dinslaken verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung, Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Sachbeschädigung, Missbrauchs von Notrufen, Beleidigung und Bedrohung. Zwei Punkte waren daran irritierend: Der Strafrichter setzte die einjährige Strafe gegen den bislang unbescholtenen Angeklagten nicht zur Bewährung aus. Zudem traf er im Urteil Feststellungen zu einem Fall, der gar nicht Teil der Anklage war.

Ein anstrengender Angeklagter

Der Angeklagte erwies sich in der Berufungsverhandlung als anstrengend. Zwar gab er einen Teil der Anklagepunkte zu, relativierte sie aber: Mit der Mutter habe er schon vor dem Faustschlag wechselseitige gewalttätige Auseinandersetzungen gehabt und die Frau habe das Kontaktverbot selbst unterlaufen. Die Polizei habe schwere Ermittlungsfehler begangen. Er sei bei seinen Notrufen nicht recht bei sich gewesen.

In einer kaum enden wollenden schriftlichen Einlassung versuchte der 32-Jährige den Juristen ihren Beruf zu erklären. Auch dem Gutachter wollte er dessen Aufgabe erleichtern, indem er Diagnosen anbot, die seine Persönlichkeitsstruktur erklären sollten. Der Sachverständige hielt ihn trotzdem für schuldfähig. Die Berufungskammer setzte die einjährige Strafe allerdings zur Bewährung aus. Erstens sei der Angeklagte bislang unbescholten, für eine günstige Sozialprognose spreche vor allem, dass er sich inzwischen räumlich von seiner Mutter getrennt habe und einer geregelten Arbeit nachgehe.