Dinslaken. Wir haben im Rahmen des Umweltchecks gefragt, ob Schottergärten in Dinslaken verboten werden sollen. Das sind die Antworten.

„Sollten Schottergärten in Dinslaken verboten werden?“ Diese Frage wurde im Rahmen des Umweltchecks den ausgewählten Befragten in Dinslaken gestellt. Die Mehrheit, 61 Prozent der Befragten, sprach sich für ein Verbot von Schottergärten aus, 30 Prozent waren gegen eine solche Maßnahme, neun Prozent waren unentschlossen.

Dabei sind Frauen häufiger für ein solches Verbot als Männer: 65 Prozent der befragten Frauen wollten Schottergärten verbieten, 57 Prozent der befragten Männer. 33 Prozent der Männer waren explizit gegen ein Verbot, bei den Frauen waren es 28 Prozent. Zehn Prozent der Männer konnten sich nicht entscheiden, bei den Frauen waren es sieben Prozent.

Vor allem ältere Befragte sind gegen Schottergärten: 67 Prozent der Befragten über 60 Jahre waren für ein Verbot, bei den 30 bis 59-Jährigen waren es 59 Prozent, bei den Befragten zwischen 14 und 29 Jahren 56 Prozent. Die jüngeren Befragten sind bei dem Thema auch eher unentschlossen: elf Prozent der 14- bis 29-Jährigen antworteten mit „weiß nicht“, bei den 30- bis 59-Jährigen waren es sieben, bei den Befragten über 60 fünf Prozent.

In der Vergangenheit hatten die Grünen bei der Stadtverwaltung beantragt, diese möge Maßnahmen prüfen, um die Versiegelung von Vorgärten zu vermeiden. „Dezidierte Festsetzungen zur Vorgartenbegrünung greifen tief in die private Gestaltungsfreiheit ein“, erklärte dazu die Verwaltung im Jahr 2019, es gelte, den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ zu wahren und „eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs sowie dem Gewicht und der Dringlichkeit der den Eingriff rechtfertigenden Gründe vorzunehmen.“ Eine „bloße Verhinderungsplanung“ sei nicht zulässig, die vorhandenen Mittel zur Steuerung der Versiegeung von Vorgärten (Bauleitplanung, Gestaltungssatziung) wurden als „ausreichend um die Versiegelung der Vorgartenbereiche städtebaulich zu behandeln, ohne gleichzeitig die Gestaltungsfreiheit der Eigentümerinnen und Eigentümer unmittelbar, generalisierend und tiefgreifend einzuschränken.“ Die Stadt sprach sich 2019 deswegen gegen eine Vorgartensatzung aus und der Rat schloss sich an. Im Rahmen des Beschlusses zur „Klimagerechten Stadtentwicklung“ wurde im März 2022 aber festgelegt, dass in neuen Wohngebieten entlang der Grundstücksgrenzen zwischen öffentlichen Flächen und den Gebäuden ein Meter breite Grünstreifen anzulegen und vorzugsweise mit Hecken zu bepflanzen sind, „um in Vorgärten einen Anteil an Begrünung zu sichern“. (aha)