Dinslaken. An drei Schulen wurden zu viele Kinder angemeldet, weshalb Schulen mehr Klassen vorschlugen. Stadt befürwortet zwei Anträge, einen lehnt sie ab.

Die Stadt hat nun auf die zu vielen Anmeldungen zum kommenden Schuljahr an den weiterführenden Schulen in Dinslaken reagiert und den Mitgliedern des Schulausschusses einen Vorschlag unterbreitet, über den bei der Sitzung des Gremiums am 18. März erstmals debattiert werden soll. Wie berichtet, müssten Theodor-Heuss-Gymnasium (THG), Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) und Gustav-Heinemann-Realschule (GHR) zum Schuljahr 2022/23 insgesamt 80 Kinder – 54 an den Gymnasien und 26 an der Realschule – abweisen, wenn an der 2018 vom Rat beschlossenen jeweiligen Drei-Zügigkeit festgehalten wird.

Die Schulleitenden von THG, OHG, GHR und auch Gustav-Heinemann-Gymnasium (GHG) hatten deshalb bei der vergangenen Sitzung an die Mitglieder des Schulausschusses appelliert, die Zügigkeit an THG, OHG und GHR einmalig auf vier Klassen zu erhöhen.

Stadt schlägt vier Eingangsklassen an THG und Realschule vor

Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadt nun vor, an GHR und THG zum nächsten Schuljahr einmalig eine Mehrklasse zu bilden und somit vier fünfte Klassen zuzulassen. Das THG müsste dann noch neun Kinder abweisen. „Die Möglichkeit, dass hiervon dann auch Dinslakener Kinder nach einem Auswahlverfahren nach der APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I, Anm. d. Red.) betroffen sind, ist eher gering (mit Ausnahme bei Losverfahren). Daher können voraussichtlich alle Dinslakener Kinder aus Dinslaken ihre Wunschschule besuchen. Im Rahmen eines Koordinierungsverfahren mit der Schulaufsicht wäre anzustreben, dass die abzuweisenden Kinder am GHG angemeldet werden und somit dann dort eine 3. Eingangsklasse gebildet werden kann“, erklärt die Verwaltung.

Den Antrag des OHGs lehnt sie hingegen ab. Die Verwaltung begründet das vor allem damit, dass die Genehmigung des OHG-Antrages dann auch dazu führen könnte, „dass sich beim THG abgewiesene SuS (Schülerinnen und Schüler, Anm. d. Red.) am OHG anmelden. Dann würden weder das GHG noch die EBGS gestützt und die Schule hätte letztlich gegebenenfalls auch 30er-Klassen“. Zudem müsse das OHG bei bleibender Drei-Zügigkeit insgesamt 18 Kinder abweisen. „Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei auch Dinslakener Kinder nach einem Auswahlverfahren (...) abgewiesen werden ist eher gering (mit Ausnahme Losverfahren)“, erklärt die Verwaltung und ergänzt: „Durch die Abweisungen könnten das GHG und auch die EBGS gestützt werden und beide Schulen gegebenenfalls eine weitere Eingangsklasse im Rahmen der festgelegten Zügigkeit bilden.“

Am Gustav-Heinemann-Gymnasium wurden zum kommenden Schuljahr 63 Kinder angemeldet – und damit 30 weniger als bei bestehender Drei-Zügigkeit aufgenommen werden können. An der Ernst-Barlach-Gesamtschule (EBGS) gab es 108 Anmeldungen, wonach die Schule vier Eingangsklassen bilden könnte. Sie darf aber Fünfzügig sein, weswegen nach aktuellem Stand – und unter Berücksichtigung der Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf – noch 27 Plätze frei wären.

>> Die nächste Sitzung des Schulausschusses findet am Freitag, 18. März, um 17 Uhr im Foyer im 1. Obergeschoss der Kathrin-Türks-Halle, Platz d´Agen 4, statt.