Dinslaken. An einem Abschnitt der Bergerstraße wurde ein Jahr nach der Sanierung die zulässige Höchstgeschwindigkeit geändert. Das ist der Grund.
Vor fast genau einem Jahr wurde der letzte Abschnitt der Gärtner- beziehungsweise Bergerstraße wieder freigegeben. Die Straße, die im unteren Bereich Gärtner- und im oberen Bergerstraße heißt, war zuvor mehr als ein Jahr lang Baustelle gewesen und war vom 17. Juli 2020 an wieder „in beide Richtungen befahrbar“, wie die Stadt Dinslaken damals mitteilte. Nun, ein Jahr später, wurde an der Straße ein kleines Detail ergänzt, das bei den Anwohnern für großen Ärger sorgt: Auf dem Straßenabschnitt nach dem Ortsausgangsschild – in etwa zwischen Netto und Heideweg – wurde nun ein Tempo-70-Schild aufgestellt. Bevor die Straße saniert wurde, galt hier die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, ärgern sich Anwohner.
Das ist der Hintergrund
Die Kanäle im Ortsbereich Oberlohberg (zwischen Heideweg und Kirchstraße) waren schon lange in einem beklagenswerten Zustand. Schon im Jahr 2010 sah die Stadt hier Handlungsbedarf. Die Leitungen wiesen Risse und Rohrbrüche auf, das Gefälle stimmt nicht – eine Folge von Bergsenkungen durch den Bergbau. Deswegen beteiligte sich – neben Stadt und Anwohnern – auch die RAG an den Sanierungskosten. Das Projekt wurde in Angriff genommen, als Straßen NRW – bei der Straße handelt es sich um eine Landesstraße – die Fahrbahndecke erneuert hat.
In einer Bürgeranhörung vor der Bauphase hatten sich Anwohner der Bergerstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 gewünscht und sich dabei auf die Lärmaktionsplanung von 2014 bezogen. Dort war mit Blick auf den Bau der – längst fertiggestellten – Osttangente zwischen Hünxer Straße und Bergerstraße eine Entlastung der Straße und „Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bis zu 30 km/h innerhalb der Ortschaft“ in Aussicht gestellt worden. Dieser Wunsch wurde mit Verweis auf die überörtliche Funktion der Straße bei der Planung nicht berücksichtigt.
Aber die Stadt hat im Bereich der Ortsdurchfahrt Oberlohberg die Aufteilung der Straße ein wenig verändert. Neben den Parkstreifen wurde ein zusätzlicher Schutzstreifen angelegt, die Fahrbahnbreite wurde verringert – auch, um zur Geschwindigkeitsabsenkung beizutragen, wie die Stadtverwaltung damals in der Beschlussvorlage für die Politik erläuterte.
Außerhalb der Ortsdurchfahrt, also zwischen Netto und Heideweg, wurde der Straßenschnitt nicht verändert. Die Verkehrsbelastung ist dieselbe wie im Bereich der Ortsdurchfahrt – nach Daten aus dem Jahr 2014 fast 12.000 Fahrzeuge am Tag. In diesem Bereich gilt aber nun eine andere Höchstgeschwindigkeit als im Bereich Oberlohberg: 70 statt 50 Stundenkilometern. Nur zwischen 22 und 5 Uhr herrscht Tempo 50.
Das sagen Anwohner
Die Anwohner sind sauer. Denn auch wenn sich der Bereich außerhalb der Ortsschilder befindet, gibt es in dem Dreieck zwischen Dickerstraße und Bergerstraße durchaus Wohnbebauung. Etwa 20 Meter von der Bergerstraße entfernt befindet sich zudem das Familienzentrum Dickerstraße. Neben Kunden des Supermarkts würden auch Kinder und Jugendliche die Straße nutzen – auf dem Weg zur Kita, Schule oder zum Sportplatz der SGP Oberlohberg. Der liegt auf der anderen Straßenseite. „Wenn mein Sohn da einmal einen Unfall hat ...“, sagt ein Vater und beendet den Satz lieber nicht.
Das sagen Stadt und Landesbetrieb
Auf Nachfrage der NRZ fühlen sich weder Stadt Dinslaken noch der Landesbetrieb Straßen NRW für das erst vor etwa einer Woche aufgestellte Schild zuständig. Weil es sich bei der Bergerstraße um eine Landesstraße handele, sei Straßen NRW zuständig, heißt es aus der Stadtverwaltung: „Alle Beschwerden und Anregungen leiten wir unverzüglich an die Außenstelle nach Wesel weiter.“
Dort, in der Regionalniederlassung Niederrhein von Straßen NRW, ist Gregor Hürter zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit. Tatsächlich leite Dinslaken die Anwohnerbeschwerden an den Landesbetrieb weiter, bestätigt er. Für die Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit sei allerdings die Kommune verantwortlich, so Hürter – Straßen NRW werde lediglich dazu angehört.
Allerdings weiß Hürter, warum die Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich geändert wurde: Dort habe nur „wegen der Straßenschäden“ Tempo 50 gegolten, so Hürter. Diese seien ja nun behoben. Zwar kann die Kommune die Höchstgeschwindigkeit laut Straßenverkehrsordnung beschränken, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Gefahrenlage besteht. Weil das Familienzentrum aber nicht direkt an der Bergerstraße liege, reicht es nach Einschätzung von Hürter als Begründung nicht aus.