Voerde. Der Voerder Rat erneuert per Resolution die Forderung nach Wohnen auf dem alten Kraftwerksareal und zeigt RVR drohendes Stillstandsszenario auf.

Nach dem Nein des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zu dem Wunsch der Stadt, auf einer Teilfläche des seit vier Jahren brachliegenden Kraftwerksgeländes in Möllen Wohnen zu ermöglichen, will der Voerder Stadtrat mit einer Resolution den Druck Richtung RVR-Verwaltung und Ruhrparlament (Verbandsversammlung) erhöhen. Das von allen Fraktionen im Kommunalparlament unterzeichnete Forderungspapier wurde am Dienstag per Dringlichkeitsentscheidung gefasst. Hintergrund: Die Entscheidung über den von der RVR-Verwaltung vorgelegten Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ steht – nach Vorberatung vier Wochen vorher im Planungsausschuss – am 25. Juni in der Verbandsversammlung an. Der Rat der Stadt Voerde tagt regulär erst danach, am 29. Juni.

Unzufrieden mit der Planung

Die Resolution bringe die Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Planung des RVR zur Ausweisung Regionaler Kooperationsstandorte zum Ausdruck, erklärt Bürgermeister Dirk Haarmann, der das Schreiben ebenfalls unterschrieben hat. Die Stadt sieht sich insbesondere in ihrem „verfassungsrechtlich garantierten Recht auf die kommunale Planungshoheit verletzt“. Mit der Resolution werden die Forderungen erneuert und bekräftigt, die in der vom Rat im November 2020 einstimmig beschlossenen Stellungnahme der Stadt formuliert worden waren, aber beim RVR kein Gehör fanden.

Der Regionalverband lehnt es ab, den Weg für Wohnen auf dem Gelände des stillgelegten Kraftwerksareals dadurch freizumachen, dass die von der Stadt zuvor als regionaler Kooperationsstandort angemeldete Fläche um 20 auf 40 Hektar verkleinert wird. Das 20 Hektar große Teilstück will die Kommune als Allgemeinen Siedlungsbereich ausgewiesen sehen und so Wohnen an der Stelle ermöglichen. Auf einer regionalen Kooperationsfläche ist diese Nutzung ausgeschlossen.

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Mit der Verkleinerung wäre Planungssicherheit für die derzeit noch bebaute gewerbliche Fläche des aufgegebenen Kraftwerksareals gegeben, ist in der Resolution zu lesen. Bürgermeister Haarmann erklärt den Punkt auf NRZ-Nachfrage so: Wenn der RVR der Argumentation der Stadt Voerde folgen und im ersten Schritt die gewerbliche Fläche von 60 auf 40 Hektar reduzieren würde, entspräche dies dem einstimmigen Ratsbeschluss von November 2020: „Auf dieser Grundlage könnte dann mit der Bauleitplanung für die verkleinerte Kooperationsfläche begonnen werden.“

Darüber hinaus wird in der Resolution gefordert, die Ansiedlung stark emittierender Gewerbebetriebe und reiner Logistikbetriebe auszuschließen. Der Argumentation, dass auch dieser Punkt mit Blick auf andere Kommunen Begehrlichkeiten wecken und von der RVR-Versammlung mit Hinweis auf einen Dominoeffekt abgelehnt werden könnte, tritt Haarmann entgegen: „Voerde ist einer von 24 Regionalen Kooperationsstandorten. Seit der Anmeldung haben sich mehrere Städte (zirka zwei Drittel) zum Teil oder sogar ganz gegen eine entsprechende Ausweisung ausgesprochen. Allein hieran sieht man, dass Voerde nicht der Stein des Anstoßes ist, sondern dass viele Kommunen mit der Umsetzung unzufrieden sind. Dies sollte der RVR in seiner Entscheidung berücksichtigen.“

Hoffen auf einvernehmliche Lösung

Vorrangiges Ziel der Regionalen Kooperationsstandorte sei die Ansiedlung von Großbetrieben mit einer Mindestgröße von fünf Hektar. „Diese Betriebe müssen deshalb nicht zwingend emittierend sein und sind deshalb auf den verbleibenden 40 Hektar auch in Voerde sehr willkommen“, sagt Haarmann. Der Standort eigne sich für Logistikbetriebe aufgrund der Lage und der „eingeschränkten“ Verkehrsanbindungen nicht. „Darüber hinaus hat Voerde einige Standorte zu bieten, die von Logistikern derzeit nachgefragt werden und die auch eine Kombination von verschiedenen Verkehrssträngen bestens gewährleisten“, argumentiert Haarmann.

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Sollten die Forderungen der Stadt „nicht ausreichend“ Berücksichtigung finden, will sich der Rat vorbehalten zu entscheiden, ob und in welchem Umfang über ein Bauleitplanverfahren die „planungsrechtliche Voraussetzung für eine konkrete Nutzung geschaffen wird“, heißt es in der Resolution. Die Hoffnung, dass es stattdessen am Ende doch zu einer Lösung im Sinne von Stadt und RVR kommt, hat Haarmann nicht aufgegeben: Letztlich liege es auch im Interesse des RVR und damit der Landesplanung, wenn die Ausweisung von Kooperationsflächen im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen und deren Bürgerschaft geschehe.

Zudem werde sowohl seitens potenzieller Investoren als auch seitens des Bauministeriums „die hervorragende Eignung der Fläche für anteiliges Wohnen bekräftigt. Es würde jeglicher Logik widersprechen, diese Belange zu ignorieren, indem man sich allein auf die bestehenden Planungsgrundsätze beruft, ohne konstruktive Lösungsansätze aufzuzeigen bzw. gemeinsam mit der Stadt Voerde zu erarbeiten“, sagt Haarmann.

Hinweis auf fehlende Strukturhilfen

Zudem führt er an, dass Voerde bisher von Bund und Land in der Entwicklung der Kraftwerksfläche nicht unterstützt worden sei: „Es gab im Gegensatz zu anderen Kraftwerksstandorten trotz unser intensiven Bemühungen keine Strukturhilfen im Rahmen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung und bisher auch keine sonstigen Förderprogramme, die eine zukunftsgerichtete Entwicklung deutlich beschleunigen könnten“, betont Haarmann.