Dinslaken. Künftig sollen nur musisch-kulturelle Vereine einen Zuschuss zur Hallennutzung bekommen. Die UBV will das auch mit Blick auf Abibälle ändern.

Die Unabhängige Bürgervertretung (UBV) fürchtet, dass Schulen und Vereine sich künftig die Anmietung der Kathrin-Türks-Halle nicht leisten können – und beantragt deswegen, die Kulturförderrichtlinien zu ändern.

Wenn die Stadthalle in diesem Jahr eröffnet, ist sie nicht nur frisch saniert. Sondern auch die Nutzungsrechte ändern sich. Für die Vermarktung der Halle ist die stadteigene Din-Event GmbH zuständig. Bislang hat die Stadt der Din-Event einen pauschalen Zuschuss gezahlt und dafür Kontingent von 60 Nutzungstagen in der Kathrin-Türks-Halle und 30 Nutzungstagen im Burgtheater bekommen.

Das ist die neue Regelung

Diese Regelung soll aufgehoben werden. Statt dessen soll die Din-Event die tatsächlichen Kosten bei jeder Nutzung der Halle und des Burgtheaters mit der Stadt beziehungsweise mit den musisch-kulturellen Vereinen abrechnen. Im Gegenzug will die Stadt den musisch-kulturellen Vereinen die Kosten für die Nutzung der Halle (Grundausstattung) bekommen und einen 50-prozentigen Zuschuss für darüber hinaus gehenden technischen oder sonstigen Bedarf in Höhe von maximal 1000 Euro. Das hat die Politik im März im Rahmen der Neufassung der Kulturförderungsrichtlinien so beschlossen.

Die künftigen Mietpreise seien zwar noch nicht bekannt. Aber die UBV fürchtet, dass sich Schulen und andere Dinslakener Vereine die Halle nicht mehr leisten können und beantragen daher, auch für sie Zuschüsse in den Kulturförderungsrichtlinien vorzusehen. Abschlussfeiern oder Abi-Bälle werden, so mutmaßt die UBV, „künftig deutlich mehr kosten, da hier wohl kein Unterschied gemacht wird, ob ein solventes Unternehmen die Halle anmietet oder Schülerinnen und Schüler, die hier endlich im großen Rahmen ihr Abschlusszeugnis entgegennehmen wollen.“

UBV: Eine Halle für alle Dinslakener

Schließlich, so Fraktionsvorsitzender Heinz Brücker, solle „eine Veranstaltungshalle für alle Dinslakenerinnen und Dinslakener entstehen. Wir wollten immer, dass alle davon profitieren, denn letztendlich zahlt der Bürger die immensen Kosten für diese Sanierung.“

Dass dies durch die neuen Richtlinien gerade für die Schulen oder auch andere Vereine dermaßen erschwert werde, sei für die UBV nicht hinnehmbar. „Dinslakener Vereine und Schulen hatten vor Schließung der KTH im Rahmen der Kontingentlösung die Möglichkeit, für Großveranstaltungen wie beispielsweise Entlassfeiern, Abiturfeiern und ähnlichem die Halle günstig zu nutzen.“ (aha)