Kreis Wesel. Was laut Coronaverordnung ab Montag für den Einzelhandel in Dinslaken, Voerde, Hünxe gilt, welche Institutionen öffnen – und welche noch nicht.

Die Einzelhändler im Kreis Wesel werden laut Landesvorgaben wohl erst einmal nur sehr eingeschränkt Kunden empfangen können: Denn für Kreise und kreisfreie Städte gilt, dass sie erst öffnen dürfen, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und mit einer sinkenden Tendenz unter dem Wert von 50 liegt. In diesem Fall können sie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der festgelegten Schutzmaßnahmen möglich sind.

Das gilt für den Einzelhandel

Bis dahin dürfen Einzelhändler ihre Tür nur nach dem so genannten „Click and Meet“-Verfahren öffnen, das bedeutet, dass Kunden sich einen Termin buchen müssen und in den Geschäften dann ein Kunde pro 40 Quadratmetern Fläche erlaubt ist. Der Inzidenzwert im Kreis Wesel liegt seit dem 3. März bei einem Wert von unter 50 – zwei Tage blieb sie bei 46,5, stieg dann auf 48,7. Auch Baumärkte werden zum normalen Einzelhandel gerechnet. Nur Bücherläden, Schreibwarengeschäfte, Gartencenter sowie weiterhin Blumengeschäfte und Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen öffnen.

Öffnungen bei Büchereien und Schwimmbädern

Weil die neue Coronaschutzverordnung auch Öffnungsmöglichkeiten für den Sportbereich, das Schulschwimmen und Büchereien bietet, ist ab Montag in Voerde das Hallenbad wieder für den Schwimmunterricht der Schulen geöffnet. Einzelheiten werden über die Schulen mitgeteilt. Die Stadtbibliothek Voerde wird im Laufe der kommenden Woche auch wieder ohne vorherige Terminvergabe geöffnet sein. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen (onleihe-niederrhein.de bzw. Terminvereinbarung 02855 80-388 oder - 89). Die Bücherei Spellen öffnet am Montag – maximal vier Besucher sind erlaubt, jeder darf bis zu drei Bücher ausleihen.

Dinslaken hat zunächst die schriftliche Verordnung des Landes abgewartet und wird das Vorgehen zu Museum und Stadtbücherei jetzt besprechen, so Stadtsprecher Marcel Sturm. Beide Institutionen seien ohnehin montags geschlossen. Anders als das Hallenbad Voerde öffnet das Dinamare, das aktuell erweitert wird, nicht für den Schulsport.

Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche

Die Caritas will Montag wieder die Kinder- und Jugend-OTs in Dinslaken-Loherg und den Düppelpunkt eröffnen. Die Kinder würden dann jeweils in Fünfergruppen eingeteilt, so Caritasdirektor Michael van Meerbeck. Die Skateanlage in Dinslaken bleibt weiter geschlossen.

Corona-Lockerungen: Diese Regeln gelten ab 8. März

Derzeit gelten also ab Montag die landesweiten Regelungen. Die wichtigsten Neuerungen in der Übersicht:

  • Handel: Ab Montag dürfen wieder Buchhandlungen, Gartenmärkte, Blumengeschäfte und Schreibwarengeschäfte (ein Kunde pro 10 bzw. 20 Quadratmetern, abhängig von der Ladengröße) öffnen. Alle anderen Läden dürfen nun Shopping mit einem Termin („Click & Meet“) anbieten – die Aufenthalte sind zeitlich begrenzt und es darf nur eine bestimmte Anzahl von Kunden gleichzeitig ins Geschäft.
  • Kultur und Freizeit: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.
  • Sport: Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.
  • Dienstleistungen: Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.
  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.


Weitere Details zu den geplanten Öffnungen können Sie hier nachlesen, außerdem sind auch in den Schulen wieder Änderungen geplant. (aha/rme/RB)