Hünxe. Der Geltungsbereich umfasst auch die Bebauungsplanänderungen „Hünxe-Dorf“ und „Bensumskamp“. Betroffen sind Grundstücke und bauliche Anlagen.
In der letzten Gemeinderatssitzung vor Weihnachten unter verschärften Hygienemaßnahmen (alle trugen FFP2-Masken) gab es neben Tischvorlagen, der Einwohnerfragestunde und der Diskussion zum Marktplatz Hünxe vor dem Punkt „Anfragen und Mitteilungen“ auch einstimmige Beschlussvorschläge bei vorberatenen Tagesordnungspunkten.
Eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderungen „Ortskern Hünxe“, „Hünxe-Dorf“ und „Bensumskamp“ wurde erlassen. Das heißt: Nicht zulässig ist es, Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchzuführen oder bauliche Anlagen zu beseitigen. Ebenso nicht, erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorzunehmen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Auf die Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre weist auch das neue Amtsblatt (Nr. 35/2020) hin.
Gebührensatzungen für 2021 beschlossen
Nach Beratung und Beschluss über sämtliche während des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen gab es im Rat den Feststellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dorfgemeinschaftshaus in Bucholtwelmen“.
Auch die Änderung der Richtlinie zum Fassaden- und Hofprogramm der Gemeinde Hünxe für die Ortsteile Hünxe, Bruckhausen und Drevenack in der vorliegenden Fassung wurde beschlossen.
Die Gebührensatzungen für die Straßenreinigung (unverändert), die Abfallbeseitigung (günstiger) und die Entwässerung (unverändert) in der Gemeinde Hünxe für das kommende Jahr wurden beschlossen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und der Beteiligungsbericht 2019 der Gemeinde Hünxe wurden nicht beanstandet, ebenso nicht die Prüfung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl und der Wahl zur Vertretung der Gemeinde Hünxe. (P.N.)