Dinslaken. In Dinslakener Einkaufsstraßen ist das Essen, Trinken und Rauchen verboten. Darauf weisen neuerdings Schilder hin. So erklärt das die Stadt.
In der Dinslakener Innenstadt herrscht Ess-, Trink- und Rauchverbot. Darauf weisen seit wenigen Tagen Schilder hin. „Das Essen, Trinken und Rauchen ist unzulässig“, steht seit dem 2. Dezember auf einem Zusatz unter den Schildern an den Eingängen zur Innenstadt, die auf die Maskenpflicht in der Fußgängerzone hinweisen.
Maskenpflicht in der Dinslakener Innenstadt gilt seit 20. Oktober
Seit 20. Oktober schon – seitdem die 7-Tage-Inzidenz in Dinslaken den Wert von 50 überschritten hat – gilt in den Innenstadt zwischen Neutorplatz und Altmarkt – also auf Neutorplatz, Neustraße, Duisburger Straße, Eppinghovener Straße und Altmarkt – Maskenpflicht, ebenso in den Einkaufsstraßen von Hiesfeld von Marschallstraße bis Rolandstraße.
Die Schilder sollen laut Stadtsprecher Marcel Sturm „noch einmal verdeutlichen, dass hier die Maskenpflicht gilt und dass die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase auch nicht durch Rauchen, Essen und Trinken, was ja in Straßen und Bereichen ohne Maskenpflicht problemlos möglich ist, aufgehoben wird.“ Das sei vielen Bürgern offenbar nicht bewusst gewesen.
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Verbot ist an die Maskenpflicht gekoppelt
Die Maskenpflicht – und somit auch das Verbot von Essen, Trinken und Rauchen – gilt allerdings nur an Werktagen tagsüber zwischen 10 und 20 Uhr. „Die Die Zusatzbeschilderung ist an die Maskenpflicht gekoppelt. Es ist also nicht generell verboten, dort etwas zu essen und zu trinken oder zu rauchen, aber es ist verboten, dies während der Zeit der Maskenpflicht in den betroffenen Bereichen zu tun,“ erklärt Marcel Sturm. Das Ordnungsamt habe bei den Kontrollen täglich Verstöße dagegen festgestellt.
Das steht in der Coronaschutzverordnung
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW kann die Maske vorübergehend abgelegt werden, „wenn das zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken erforderlich ist.“ Aber wann ist Essen und Trinken „notwendig“? Die Stadt definiert das so: „Bei einer Zugfahrt von sechs Stunden ist es sicherlich notwendig, auch mal etwas trinken zu können, schließlich kann man nicht aussteigen“, so Stadtsprecher Marcel Sturm. In einem kurzen Straßenbereich sei es „wiederum problemlos möglich, zum Trinken kurz in eine Seitenstraße zu gehen, wo nicht viele Menschen unterwegs sind und wo keine Maskenpflicht gilt“. Notwendig könne aber auch medizinisch notwendig bedeuten – etwa Unterzuckerung bei Diabetes, so Sturm: „Aber das ist sicherlich die Ausnahme. Lediglich Durst oder Heißhunger auf etwas zu haben, ist definitiv nicht ausreichend, die Maske abzunehmen.“
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Bänke- aber nur zum Sitzen
Für die Gastronomen in der Innenstadt, die während des so genannten „Lockdowns light“ auf den Außer-Haus-Verkauf angewiesen sind, ist diese Auflage eine weitere Hürde. Vor dem Verbot mussten sich Kunden nur 50 Meter entfernen. Die Altstadthändler haben zur Weihnachtszeit überall gemütliche Bänke aufgestellt. Darauf dürfen die Kunden nun zwar sitzen aber dabei nichts essen, darauf weist Christina Melcher hin. Sie verkauft vor ihrer „Chrissis Kostbar“ Kuchen und Reibeplätzen, „einfach um weiter präsent zu sein“ und berichtet von einer gebrechlichen Seniorin mit Rollator, die es mit ihrem Kuchen gerade noch zu einer dieser Bänke geschafft habe – und dann wegen des Kuchens dort vertrieben wurde. Vielleicht, so meint sie, wäre ein kompletter Shutdown hilfreicher – um danach wieder normal starten zu können.
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Auch Maik Zimmermann vom Restaurant „km800“ hat wenig Verständnis für das Verbot. „Wie kommt denn eine Kommune dazu, mir meine Grundrechte zu verweigern? Wenn ich essen will, muss ich essen, wenn ich Durst habe, muss ich trinken.“ Welchen Stellenwert die Gastronomie für die Stadt habe, könne er an den Bußgeldern ablesen, die sein Lieferservice-Wagen jedes Mal bekomme, wenn er Essen neben der Stadtkirche einlade.
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