Dinslaken. Fahrgäste sollen barrierefrei in die Straßenbahn einsteigen können. Maßnahme gehört zur Umgestaltung des Platzes. Arbeiten beginnen April 2021.
Die Umgestaltung des Bahnhofsplatzes ist einer der letzten großen Bausteine bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes Innenstadt. Häufig ist darüber berichtet, in den politischen Gremien beraten worden. Der Umbau der Gleisanlage durch die DVG wird vermutlich die erste Maßnahmen sein, die im Rahmen der Umgestaltung durchgeführt wird. Wie das Duisburger Verkehrsunternehmen auf Anfrage der NRZ-Redaktion erklärte, ist der Baubeginn für den April 2021 vorgesehen. Und die Arbeiten werden mindestens bis in den Herbst hinein dauern, so DVG-Pressesprecher Felix zur Nieden.
Nach Angaben der DVG werden dann zahlreiche Arbeiten durchgeführt, einige davon parallel. Unter anderem werde die Straßenbahnhaltestelle barrierefrei ausgebaut, die Wendeschleife entfernt und durch eine Kehrgleisanlage ersetzt. „Darüber hinaus werden die Gleise auf dem Bahnhofsvorplatz südlich der Haltestelle sowie in der Friedrich-Ebert-Straße auf einer Länge von rund 160 Metern erneuert“, berichtet zur Nieden.
Ersatzverkehr ab Juni
Dies führt dazu, dass ab einem gewissen Zeitpunkt die Straßenbahn den Bahnhof nicht mehr anfahren kann. Voraussichtlich ab Juni werden Bauarbeiten durchgeführt, die ein Befahren des Streckenabschnittes mit Straßenbahnen nicht mehr möglich machen. Die DVG werde ab diesem Zeitpunkt einen Straßenbahnersatzverkehr einrichten, der zwischen den Haltestellen Trabrennbahn und Dinslaken Bahnhof verkehren wird. Zur Nieden betont, dass die Straßenbahnen weiterhin bis zur Haltestelle Trabrennbahn fahren und nicht schon in Walsum an der Haltestelle Watereck stoppen.
In einer Vorlage hatte die Stadt Dinslaken mitgeteilt, dass die Kosten, die für den Umbau anfallen, sich auf zirka 2,8 Millionen Euro belaufen. Die Maßnahme sei förderfähig durch den VRR. Dinslaken rechnet damit, dass 90 Prozent der Kosten übernommen werden. Wie die DVG berichtet, habe man die nötigen Anträge zur Erteilung von Fördermitteln eingereicht. Die Städte Dinslaken und Duisburg würden sich über die Finanzierung von Eigenanteilen austauschen.
Gesetzliche Vorgabe
Hintergrund der geplanten Umgestaltung der Haltestelle ist eine gesetzliche Vorgabe. Die schreibt vor, dass Haltestellen auszubauen sind. So wie die Gleise zurzeit liegen, könne nach Auskunft der Verwaltung keine Barrierefreiheit hergestellt werden. Deshalb werde die Wendeschleife durch eine Kehrgleisanlage ersetzt, die einen geradlinigen Schienenverlauf ermöglicht.
Die Kehrgleisanlage diene dem Abstellen von Fahrzeugen am Endhaltepunkt zu Betriebs- und Ruhepausen. Durch den Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen sei keine Wendemöglichkeit erforderlich und die Fahrzeuge könnten hintereinander parken. Eine Doppelkreuzungsweiche ermöglicht einen platzsparenden Gleiswechsel. Insgesamt kann die Kehrgleisanlage vier Straßenbahnzüge aufnehmen. Um die Anlage errichten zu können, ist laut Verwaltung der Rückbau des vorhandenen Sendemastes erforderlich.