Dinslaken. Im Rathaus können ab Montag die Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden. Bis zum 23. August werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.
Der Saal Agen ist hergerichtet, die Computer und Drucker stehen bereit, auf ausreichend Abstand wird geachtet. Anders als in den Vorjahren gibt es wegen Corona dieses Mal nur einen Anlaufpunkt für Wähler, die Unterlagen für die Briefwahl beantragen wollen. Wir beantworten in diesem Zusammenhang die wichtigsten Fragen zu diesen Themen.
Ab wann können die Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden?
Für die Kommunalwahl im September kann ab Montag, 10. August, Briefwahl beantragt werden. Allerdings werden dann zunächst noch keine Briefwahlunterlagen ausgegeben. Denn zuvor müssen die Stimmzettel mit den Namen der offiziell aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten gedruckt werden. Am Montag, 17. August, liegen diese vor.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Briefwahl zu beantragen?
Persönlich kann man ab dem 10. August einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen im Rathaus im Saal „Agen“ anfordern. Der Eingang befindet sich auf der Seite des Stadtparks. Im Wahlbüro gilt eine Einbahnstraßen-Regelung. Blanko-Anträge für die Beantragung der Wahlunterlagen liegen bereit.
Über die Wahlbenachrichtigung: Im Zeitraum vom 15. August bis 23. August verteilt die Deutsche Post die Wahlbenachrichtigungen. Über diese können die Briefwahlunterlagen ebenfalls und zudem besonders unkompliziert beantragt werden: Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung füllt man dazu die Rückseite aus und sendet sie per Post an das Wahlbüro. Die schriftliche Beantragung ist aber auch per Brief, Telefax, E-Mail, QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online über die Homepage der Stadt Dinslaken, www.dinslaken.de, möglich. Per Telefon können die Unterlagen hingegen nicht beantragt werden.
Welche Angaben müssen gemacht werden?
Wird ein Antrag auf einem dieser Wege gestellt, müssen Familienname und Vorname, Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift sowie die Info, ob nur für die Hauptwahl am 13. September oder auch für eine mögliche Stichwahl am 27. September beantragt wird, angegeben werden.
Was muss ich unternehmen, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23. August 2020 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Der Einspruch kann in der Zeit vom 24. bis 28. August schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (02064/66-888) im Wahlbüro eingelegt werden. Im Normalfall reicht nach Auskunft der Stadtverwaltung eine Mail an wahlbuero@dinslaken.de ab dem 24. August und eine neue Wahlbenachrichtigung wird verschickt.
Wann hat das Wahlbüro geöffnet? Das Büro hat Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr geöffnet.