Dinslaken. Das Krankenhaus will mehr elektive Operationen ermöglichen. Auch die Besuchsregeln werden gelockert. Aber es gibt strenge Regeln für Besucher.
Eigentlich dürfen die Krankenhäuser die Corona-Regeln in NRW erst ab 20. Mai lockern. „Einzelne Krankenhäuser“ können Besuche bereits aber bereits eher zulassen – „soweit sie dies unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens für angemessen halten“, so die entsprechende Verordnung des Landes NRW. Das St. Vinzenz-Hospital in Dinslaken gehört zu diesen Kliniken – weil es in dem Krankenhaus nur wenige Corona-Patienten gegeben habe, so der Sprecher des Hospitals, Matthias Ruß.
Wochenlanger Operations-Stau soll abgebaut werden
Auch die Anzahl der ausschließlich für Corona-Patienten vorgehaltenen Intensivbetten werde verringert, so Ruß – der extra für Corona-Patienten eingerichtete Stationsbereich bleibe aber bestehen. Das Krankenhaus versucht nun auch wieder, elektive (also nicht dringende) Operationen zu ermöglichen, die in den vergangenen Wochen hintenan gestellt wurden. „Da hat sich einiges aufgestaut“, so Ruß.
Das gilt für Besucher
Ab sofort dürfen Freunde und Verwandte die Patienten wieder besuchen. Dabei gilt: Es ist maximal ein Besuch pro Tag und Patient für 60 Minuten zulässig. Der Besuch darf von maximal zwei Personen gleichzeitig erfolgen. Alle Besuche während des gesamten Aufenthalts des Patienten dürfen nur durch zwei unterschiedliche Personen erfolgen. Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen kommen.
Das Krankenhaus hofft, dass nun kein Ansturm von Besuchern folgt. Das würde das Personal überlasten. „Wir müssen die Besucher ja auch aufnehmen“, so Matthias Ruß. Denn alle Besucher werden im Symptom-Screening-Zentrum registriert, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Sie dürfen gemäß RKI-Screening keine Auffälligkeiten aufweisen und sollten möglichst keiner Risikogruppe angehören. Besucher müssen die gesamte Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den Mindestabstand auch zum Patienten einhalten.
Zudem dürfen Väter Geburten wieder begleiten und ihnen wird auch ein begrenzter Aufenthalt im Familienzimmer ermöglicht.
Besuchszeiten sind Montag bis Freitag, 16 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag, 10 bis 12 und 16 bis 19 Uhr.